Änderungen vom 10. November 2016
Wesentliche Änderungen der Artenanhänge zur EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 durch neue Verordnung (EU) 2016/2029 vom 10. November 2016
Inkraftsetzung am 26. November 2016
Mit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 vom 13. Juli 2016 zur Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten fallen die folgenden Arten künftig unter die strengeren rechtlichen Regelungen dieser Verordnung.
Um zu vermeiden, dass diese Arten zwei konkurrierenden Einfuhrregelungen unterliegen, wurden sie aus dem Anhang B der EU-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 gestrichen. Damit gelten für sie nicht mehr die artenschutzrechtlichen Festlegungen für besonders geschützte Arten.
Streichung aus Anhang B
| Callosciurus erythraeus | Echtes Schönhörnchen |
| Sciurus carolinensis | Grauhörnchen |
| Sciurus niger | Fuchshörnchen |
| Oxyura jamaicensis | Schwarzkopfruderente |
| Trachemys scripta elegans | Rotwangenschmuckschildkröte |
| Lithobates catesbeianus | Amerikanischer Ochsenfrosch |
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Letzte Aktualisierung: 2016

