Abfalleinstufung
Die Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten des Europäischen Abfallkatalogs bzw. der nationalen Abfallverzeichnisverordnung sowie deren Einstufung als gefährlich oder nicht gefährlich unterliegt der Verantwortung der Abfallerzeuger bzw. der Abfallbesitzer.
Neben den einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Abfallrahmenrichtlinie, dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Abfallverzeichnis-Verordnung, stehen für die Abfalleinstufung Erläuterungen und Orientierungshilfen zur Verfügung. Diese wurden sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene erarbeitet und unterstützen Abfallerzeuger, Abfallbesitzer und Vollzugsbehörden bei der Auslegung und Anwendung der rechtlichen Vorgaben.
Neue Anwendungshilfe zur Abfalleinstufung
Die richtige Einstufung von Abfällen ist eine wesentliche Voraussetzung für deren sichere und rechtskonforme Entsorgung. Die neue Anwendungshilfe zur zielgerichteten Einstufung von Abfällen des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt unterstützt dabei, Abfälle nach den Vorgaben der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) einheitlich, nachvollziehbar und rechtssicher einzustufen. Sie richtet sich an Vollzugsbehörden, Abfallerzeuger, Entsorgungsunternehmen, Sachverständige sowie weitere Akteure der Kreislaufwirtschaft, die mit der Einstufung von Abfällen befasst sind. Das Dokument wird regelmäßig aktualisiert und steht auf der Internetseite des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt zur Verfügung.
Die Veröffentlichung erläutert die grundlegende Systematik der Abfalleinstufung nach der AVV und fasst die maßgeblichen rechtlichen und fachlichen Grundlagen übersichtlich zusammen. Neben den relevanten Vorgaben der Europäischen Union aus dem Technischen Leitfaden zur Einstufung von Abfällen und den Technischen Hinweisen zur Einstufung von Abfällen nach Ihrer Gefährlichkeit der LAGA werden auch die für Sachsen-Anhalt geltenden Besonderheiten dargestellt.
Darüber hinaus enthält das Dokument praxisorientierte Erläuterungen zu Verfahren und Bewertungsschritten bei der Abfalleinstufung. Besondere Anforderungen an die Bewertung bestimmter Schadstoffe und Abfallarten – beispielsweise bei Quecksilber, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) oder polychlorierten Dibenzo-p-dioxinen und Dibenzofuranen (PCDD/F) – werden gesondert behandelt.
Mit der Anwendungshilfe soll eine möglichst einheitliche Vollzugspraxis unterstützt und die Anwendung der abfallrechtlichen Vorgaben erleichtert werden.
Letzte Aktualisierung: 15.06.2026

