Fotodokumentation bei Landschildkröten u. a. Reptilien
- Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigungen
- Tierbestandsmeldungen
- Kennzeichnungspflicht
- Fotodokumentation bei Landschildkröten u. a. Reptilien
- Buchführungspflicht
- Anzeigepflicht für Tiergehege an die Naturschutzbehörden der Landkreise
- Allgemeine Hinweise
Gemäß § 13 Abs. 1 und 3 Bundesartenschutzverordnung (1) (BArtSchV) ist die Fotodokumentation von individuellen Merkmalen eine Methode zur Kennzeichnung von Reptilien des Anhang A unter einem Körpergewicht von 200 g, bei Schildkröten unter 500 g. Unter Fotodokumentation ist die fotografische Darstellung der Körperpartie, die eine sichere Identifizierung des Tieres ermöglicht, zu verstehen. Auf Grund wachstumsbedingter Merkmalsänderungen sind Wiederholungsaufnahmen vom Halter zu dokumentieren. In der Anlage 6 BArtSchV sind die zu dokumentierenden Merkmale festgelegt.
(1) Quelle: Gesetze im Internet
(Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz)
Der Halter hat alle jährlichen Wiederholungsfotos in die Anlage zur EU-Bescheinigung mit Datum- und Gewichtsangaben einzukleben und sorgsam zu Hause aufzubewahren. Erst bei Erreichen einer von der Art abhängigen Gewichts- bzw. Altersgrenze ist eine Kopie aller jährlichen Aufnahmen dem CITES-Büro zuzusenden (s. Tabelle 1). Dann kann der Halter entscheiden, die Fotodokumentation aller 5 Jahre fortzusetzen oder diese durch eine vom Tierarzt vorzunehmende Transponderung mit Microchips vom ZZF oder BNA zu ersetzen (s. Kennzeichnungspflicht).
Tabelle 1: Wiederholungsturnus der Aufnahmen für die Fotodokumentation bei Reptilien des Anhangs A
Jährliche Wiederholungsaufnahmen | 5-jährliche Wiederholungsaufnahmen und Zusendung an die Behörde | |
---|---|---|
Griechische, Maurische und Breitrand-Landschildkröten | Bis 500 g Gewicht jährlich Fotos vom Bauchpanzer | Ab 500 g Gewicht 5-jährlich Fotos vom Bauchpanzer oder Transponderung durch Tierarzt und Neuausstellung der EU- Bescheinigung |
Ägyptische Landschildkröte | Bei Männchen bis 150 g und bei Weibchen bis 300 g Gewicht jährlich Fotos von Bauch- und Rückenpanzer | Bei Männchen ab 150 g und bei Weibchen ab 300 g Gewicht 5-jährlich Fotos von Bauch- und Rückenpanzer |
Stern- und Strahlenschildkröten | Bis 500 g Gewicht jährlich Fotos von Bauch- und Rückenpanzer | Ab 500 g Gewicht 5-jährlich Fotos von Bauch- und Rückenpanzer oder Transponderung durch Tierarzt und Neuausstellung der EU-Bescheinigung |
Spalten- und Spinnenschildkröten | Bis einschließlich 8. Lebensjahr jährlich Fotos von Bauch- und Rückenpanzer | Ab 9. Lebensjahr 5-jährlich Fotos von Bauch- und Rückenpanzer |
Himmelblauer Zwergtaggecko | Bis zum 6. Lebensmonat keine Fotodokumentation erforderlich | Im 7. Lebensmonat einmalig Fotos von der linken und rechten Rumpfseite |
Krokodilschwanz-Höckerechse | Bis einschließlich 3. Lebensjahr jährlich Fotos von linker und rechter Kopf-/Vorderrumpf-Seite sowie ein Foto von der Kopf-Rumpf-Unterseite | Ab 4. Lebensjahr 5-jährlich Fotos von linker und rechter Kopf-/Vorderrumpf-Seite sowie ein Foto von der Kopf-Rumpf-Unterseite |
Fidschi-Leguan | Bis einschließlich 8. Lebensjahr jährlich Fotos von linker und rechter Kopf-/Rumpf-Seite sowie ein Foto von der Kopfoberseite | Ab 9. Lebensjahr 5-jährlich Fotos von linker und rechter Kopf-/Rumpf-Seite sowie ein Foto von der Kopfoberseite |
Beispiel für Griechische, Maurische und Breitrand-Landschildkröten:
- Bis zu einem Gewicht von 500 g sind jährlich im Herbst Wiederholungsaufnahmen vom Bauchpanzer anzufertigen und in die Anlage zur EU-Bescheinigung einzukleben.
- Mit Erreichen von 500 g Körpergewicht hat der Halter eine Kopie aller jährlichen Wiederholungsfotos dem CITES-Büro zuzusenden.
- Dann kann der Halter entscheiden, die Fotodokumentation aller 5 Jahre fortzusetzen oder diese durch eine vom Tierarzt vorzunehmende Transponderung zu ersetzen.
Anforderungen an die Fotos für Griechische, Maurische und Breitrand-Landschildkröten:
- Schildnähte und deren Kreuzungspunkte scharf und hell ausgeleuchtet
- Nabelspalte geschlossen
- Bauchpanzer Bild füllend im Format 10 x 13 cm, über 500 g Gewicht auf 13 x 17 cm
- Maßstab ist schwarz-weiß-kariertes Blatt oder Lineal
Wird die Veränderung der individuellen Merkmale nicht lückenlos oder mit unscharfen Fotos dokumentiert, sind keine Zuordnungen zu den Dokumenten und damit kein Nachweis der rechtmäßigen Herkunft möglich. Es droht die Beschlagnahme der Tiere und eine Ahndung durch Bußgeld.
Kurzinformation - Fotodokumentation von Individualmerkmalen bei Landschildkröten (1,5 MB)
Fotodokumentation (Fotoanhang 2024) (119 KB)
Schwarz-weißer Hintergrund für Fotodokumentation (24 KB)
Letzte Aktualisierung: 28.10.2024