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Fotodokumentation bei Landschildkröten u. a. Reptilien

Gemäß § 13 Abs. 1 und 3 Bundesartenschutzverordnung (1) (BArtSchV) ist die Fotodokumentation von individuellen Merkmalen eine Methode zur Kennzeichnung von Reptilien des Anhang A unter einem Körpergewicht von 200 g, bei Schildkröten unter 500 g. Unter Fotodokumentation ist die fotografische Darstellung der Körperpartie, die eine sichere Identifizierung des Tieres ermöglicht, zu verstehen. Auf Grund wachstumsbedingter Merkmalsänderungen sind Wiederholungsaufnahmen vom Halter zu dokumentieren. In der Anlage 6 BArtSchV sind die zu dokumentierenden Merkmale festgelegt.

(1) Quelle: Gesetze im Internet
(Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz)

Der Halter hat alle jährlichen Wiederholungsfotos in die Anlage zur EU-Bescheinigung mit Datum- und Gewichtsangaben einzukleben und sorgsam zu Hause aufzubewahren. Erst bei Erreichen einer von der Art abhängigen Gewichts- bzw. Altersgrenze ist eine Kopie aller jährlichen Aufnahmen dem CITES-Büro zuzusenden (s. Tabelle 1). Dann kann der Halter entscheiden, die Fotodokumentation aller 5 Jahre fortzusetzen oder diese durch eine vom Tierarzt vorzunehmende Transponderung mit Microchips vom ZZF oder BNA zu ersetzen (s. Kennzeichnungspflicht).

Tabelle 1: Wiederholungsturnus der Aufnahmen für die Fotodokumentation bei Reptilien des Anhangs A

  Jährliche Wiederholungsaufnahmen 5-jährliche Wiederholungsaufnahmen und Zusendung an die Behörde
Griechische, Maurische und Breitrand-Landschildkröten Bis 500 g Gewicht jährlich Fotos vom Bauchpanzer Ab 500 g Gewicht 5-jährlich Fotos vom Bauchpanzer oder Transponderung durch Tierarzt und Neuausstellung der EU- Bescheinigung
Ägyptische Landschildkröte Bei Männchen bis 150 g und bei Weibchen bis 300 g Gewicht jährlich Fotos von Bauch- und Rückenpanzer Bei Männchen ab 150 g und  bei Weibchen ab 300 g Gewicht  5-jährlich Fotos von Bauch- und Rückenpanzer
Stern- und Strahlenschildkröten Bis 500 g Gewicht jährlich Fotos von Bauch- und Rückenpanzer Ab 500 g Gewicht 5-jährlich Fotos von Bauch- und Rückenpanzer oder Transponderung  durch Tierarzt und Neuausstellung der EU-Bescheinigung
Spalten- und Spinnenschildkröten Bis einschließlich 8. Lebensjahr jährlich Fotos von Bauch- und Rückenpanzer Ab 9. Lebensjahr 5-jährlich Fotos von Bauch- und Rückenpanzer
Himmelblauer Zwergtaggecko Bis zum 6. Lebensmonat keine Fotodokumentation erforderlich Im 7.  Lebensmonat einmalig Fotos von der linken und rechten Rumpfseite
Krokodilschwanz-Höckerechse Bis einschließlich 3. Lebensjahr jährlich Fotos von linker und rechter Kopf-/Vorderrumpf-Seite sowie ein Foto von der Kopf-Rumpf-Unterseite Ab 4. Lebensjahr 5-jährlich  Fotos von linker und rechter Kopf-/Vorderrumpf-Seite sowie ein Foto von der Kopf-Rumpf-Unterseite
Fidschi-Leguan Bis einschließlich 8. Lebensjahr jährlich Fotos von linker und rechter Kopf-/Rumpf-Seite sowie ein Foto von der Kopfoberseite Ab 9. Lebensjahr 5-jährlich  Fotos von linker und rechter Kopf-/Rumpf-Seite sowie ein Foto von der Kopfoberseite

Beispiel für Griechische, Maurische und Breitrand-Landschildkröten:

  1. Bis zu einem Gewicht von 500 g sind jährlich im Herbst Wiederholungsaufnahmen vom Bauchpanzer anzufertigen und in die Anlage zur EU-Bescheinigung einzukleben.
  2. Mit Erreichen von 500 g Körpergewicht hat der Halter eine Kopie aller jährlichen Wiederholungsfotos dem CITES-Büro zuzusenden.
  3. Dann kann der Halter entscheiden, die Fotodokumentation aller 5 Jahre fortzusetzen oder diese durch eine vom Tierarzt vorzunehmende Transponderung zu ersetzen.

Anforderungen an die Fotos für Griechische, Maurische und Breitrand-Landschildkröten:

  • Schildnähte und deren Kreuzungspunkte scharf und hell ausgeleuchtet
  • Nabelspalte geschlossen
  • Bauchpanzer Bild füllend im Format 10 x 13 cm, über 500 g Gewicht auf 13 x 17 cm
  • Maßstab ist schwarz-weiß-kariertes Blatt oder Lineal

Wird die Veränderung der individuellen Merkmale nicht lückenlos oder mit unscharfen Fotos dokumentiert, sind keine Zuordnungen zu den Dokumenten und damit kein Nachweis der rechtmäßigen Herkunft möglich. Es droht die Beschlagnahme der Tiere und eine Ahndung durch Bußgeld.

Kurzinformation - Fotodokumentation von Individualmerkmalen bei Landschildkröten (1,5 MB)
Fotodokumentation (Fotoanhang 2024) (119 KB)
Schwarz-weißer Hintergrund für Fotodokumentation (24 KB)

Abb.1: Fotodokumentation mit jährlichen Wiederholungsaufnahmen
Abb.2: Ab einem Gewicht der Landschildkröte von 500 g aller fünf Jahre ein Wiederholungsfoto oder Transponderung durch den Tierarzt

Letzte Aktualisierung: 28.10.2024

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Kontakt:

Naturschutz
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Reideburger Str. 47
06116 Halle (Saale)

Kontrollaufgaben des Artenschutzes/
CITES-Büro

Zerbster Straße 7
39264 Steckby

Tel.: +49 39244 940-90 (Zentrale)
Fax: +49 39244 940-919
E-Mail: cites(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de

Informationen:

Moschusschildkröte und Zebrawels L46 - Meldepflicht für neue Tierarten
Pressemitteilung 05/2023 vom 02.03.2023

Weitere Hinweise sind in den nachfolgenden Fachinformationen sowie unter Artenschutz-rechtliche Informationsschriften zu finden.