Was sind Biosphärenreservate (BR)?
Biosphärenreservate sind rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die
- großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind,
- in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen,
- vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen und
- beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen.
Biosphärenreservate in Sachsen-Anhalt
Biosphärenreservat Drömling
Das Biosphärenreservat „Drömling Sachsen-Anhalt“ ist Teil des nach Niedersachsen übergreifenden Biosphärenreservats „Drömling“ und löst den Naturpark „Drömling“ ab.
Durch seine historisch stark vom Menschen überprägte Kulturlandschaft mit einer Vielzahl an Gräben, umliegenden Feuchtwiesen, Äckern und Gehölzstrukturen zeichnet sich der Drömling heute als wichtiger Lebensraum für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten aus. Aus Sicht des Vogelschutzes fungiert es als Brutgebiet vieler gefährdeter Brutvogelarten sowie als Durchzugs- und Rastgebiet von Zugvögeln.
Am 14. Juni 2023 wurde das Gebiet als UNESCO-Biosphärenreservat vom Internationalen Rat des UNESCO-Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ anerkannt und stellt somit eine Modellregion dar, die dem Erhalt der biologischen Vielfalt dienen und parallel naturverträgliche, nachhaltige Wirtschaftsformen entwickeln soll. Der UNESCO-Titel unterstreicht die internationale Bedeutung dieser besonderen, vielfaltigen Niederungslandschaft für Mensch und Natur.
Codierung: BR_0002LSA
Größe: 34.070 ha
Verordnung über das Biosphärenreservat Drömling Sachsen-Anhalt vom 22. Juni 2019 (850 KB, nicht barrierefrei) GVBl. LSA Nr. 14/2019 vom 28.06.2019
Anlage 1 der Verordnung Karte (637 KB, nicht barrierefrei)
Anlage 2 der Verordnung Kartenübersicht (112 KB, nicht barrierefrei)
Pressemitteilung Nr. 98/2019 (153 KB) Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE)
Karte (pdf 2,4 MB)
Homepage Biosphärenreservat Drömling
Biosphärenreservat Mittlere Elbe und Mittelelbe
Das Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“ (43.000 ha) wurde durch das Biosphärenreservat "Mittelelbe" (125.510 ha) ergänzt.
Das Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“ dessen Fläche weitgehend von der Fläche des neuen Biosphärenreservates „Mittelelbe“ überdeckt wird, ist aber weiter rechtsgültig.
Mittlere Elbe:
Codierung: BR_0001LSA
Größe: 43.000 ha
Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung als Biosphärenreservat Mittlere Elbe vom 12. September 1990 (1,1 MB, nicht barrierefrei) GBL der DDR, vom 1. Oktober 1990, Sonderdruck Nr. 1474
Karte (6,4 MB)
Mittelelbe:
Codierung: BR_0004LSA
Größe: 125.510 ha
Allgemeinverfügung über die Erklärung zum Biosphärenreservat „Mittelelbe“ - Bek. des MLU vom 2.2.2006 – 41.11-22421 (31 KB, nicht barrierefrei) Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt 16(2006)10 vom 13.3.2006
Karte (13,8 MB)
Homepage: Biosphärenreservat Mittelelbe
Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz
Der Südharz, mit seiner außerordentlich großen biologischen Vielfalt, wurde zum Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz erklärt.
Es beherbergt eine der bedeutendsten Gipskarstlandschaften Europas und gehört mit einer Größe von ca. 30.000 ha zu den kleineren Biosphärenreservaten.
Codierung: BR_0003LSA
Größe: 30.034 ha
Allgemeinverfügung über die Erklärung zum Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ - Bekanntmachung des MLU vom 23.02.2009 – 23-22421 (41 KB, nicht barrierefrei) MBl. LSA Nr. 11/2009 vom 23.03.2009; Karte zur Allgemeinverfügung (2,7 MB, nicht barrierefrei)
Karte (pdf 4,3 MB)
Homepage: Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz
Letzte Aktualisierung: 06.12.2023