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Was sind Nationalparke (NP)?

Nationalparke sind rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die

  1. großräumig und von besonderer Eigenart sind,
  2. in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und
  3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet.

Nationalparke haben zum Ziel, im überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen. 

Nationalpark Harz 

Nationalpark Harz

Der "Nationalpark Harz" ist länderübergreifend und besteht in Sachsen-Anhalt aus dem ehemaligen, bereits seit dem 12.09.1990 bestehenden "Nationalpark Hochharz" und in Niedersachsen aus dem am 01.01.1994 gegründeten ehemaligen Nationalpark „Harz".
Beide Nationalparke sind ab 01.01.2006 als "Nationalpark Harz" vereinigt. Somit steht im Harz eine Gesamtfläche von ca. 24.700 ha unter dem Schutzstatus "Nationalpark".

Codierung: NP_0001LSA
Größe: 8.912 ha
Gesetz über den Nationalpark "Harz (Sachsen-Anhalt)" vom 20.12.2005 (51 KB, nicht barrierefrei) GVBl. LSA. - 16(2005)68 vom 30.12.2005
Homepage: Nationalpark Harz

Letzte Aktualisierung: 09.12.2022

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Kontakt:

Natura 2000 und geschützte Teile von Natur und Landschaft
Naturschutz
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Reideburger Straße 47
06116 Halle (Saale)

Frau Rößler
E-Mail: antje.roessler(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de