Altlasten
Wichtiger Hinweis: Auskunft zu Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen erteilt die nach § 18 BodSchAG LSA zuständige untere Bodenschutzbehörde.
Die Altlastensituation im Land Sachsen-Anhalt ist geprägt durch:
- Großflächige Bergbaufolgelandschaften des Tief- und Tagebaues (auf Braunkohle, Kupferschiefer oder Kalisalzen) mit umfassenden Eingriffen in das hydraulische Regime der jeweiligen Großräume,
- Konzentration der auf diesen Rohstoffen aufbauende Veredlungsindustrie, insbesondere Energieerzeugung, Braunkohleveredlung (Brikettfabriken, Schwelereien), Hütten-, Kaliindustrie und Chemie in Verbindung mit Altablagerungen und Industriedeponien, häufig in bergbaulichen Hohlformen,
- Entstehung industrieller Ballungsgebiete wie Bitterfeld/Wolfen, Halle/Merseburg, Zeitz/Weißenfels, Mansfelder Land sowie
- industrielle Pflanzen- und Tierproduktion im Bereich der Landwirtschaft.
Wegen der großen Belastung des Lebensraumes ist die Beseitigung der mit Altlasten verbundenen Umweltgefährdungen eine vorrangige Aufgabe der Umweltpolitik des Landes Sachsen-Anhalt.
Im Land Sachsen-Anhalt werden seit 1991 altlastverdächtige Flächen, Altlasten (Altablagerungen und Altstandorte), schädliche Bodenveränderungen und Verdachtsflächen erfasst, bewertet und bearbeitet sowie statistisch ausgewertet. Die Vorgehensweise ist im Merkblatt zur Führung der Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten (DSBA) beschrieben. Die DSBA ist Bestandteil des FIS Bodenschutz. Sie wird durch die unteren Bodenschutzbehörden auf dem Zentralserver des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) geführt.
Indiz für die Ersterfassung der Altstandorte nach Aktenlage waren die Branchengruppen. Für die flächendeckende Erfassung der Altablagerungen waren Recherchen von mehr oder weniger gesicherten Quellen u.a. Luftbildern erforderlich. Die erfassten Daten wurden in einem weiteren Schritt formal bewertet und nach ihrem Risikopotenzial in drei Prioritätengruppen eingestuft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass lediglich für rund 3.500 dieser Flächen weiterer Untersuchungs- und ggf. Sanierungsbedarf besteht.
Schwerpunktmäßig werden zunächst die stark kontaminierten Flächen, z.B. die Ökologischen Großprojekte (ÖGP pdf-Datei 153 KB), auch vor dem Hintergrund eines wirkungsvollen Flächenmanagements bearbeitet. (Siehe auch Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt (LAF)).
Der ständige Ausschuss Altlasten (ALA) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat bundeseinheitliche Merkmale zur Erhebung altlastenspezifischer Kennzahlen erarbeitet. Die Kennzahlen spiegeln die tatsächliche Situation nicht wider. So werden in der Statistik die mehrere Quadratkilometer und viele einzelne altlastverdächtige Teilflächen/Altlasten umfassenden Ökologischen Großprojekte zum Teil nur als eine Fläche gezählt und quasi mit kleinräumigen Sanierungsfällen gleichgesetzt. Erst nach Abschluss aller Teilsanierungen gilt das Gesamtprojekt als saniert.
letzte Aktualisierung: 23.05.2023