ASYS und Beantragung behördlicher Nummern
- Abfallüberwachungssystem ASYS
- Informationen für Abfallerzeuger, Transporteure, Händler, Makler, Bevollmächtigte und Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen
- Zuständigkeit Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
- Zuständigkeit Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
- Zuständigkeit Landkreise / kreisfreie Städte Sachsen-Anhalt
Abfallüberwachungssystem ASYS
Für die Steuerung, Überwachung und Planung der Abfallentsorgung sowie für die Erfüllung der Informations- und Berichtspflichten, sowohl im nationalen als auch im internationalen Bereich, und zur Gefahrenabwehr, sind gesicherte aktuelle und umfassende Informationen über das überregionale Entsorgungsgeschehen notwendig.
Zur Realisierung der sich aus der freiwilligen und auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhenden Zusammenarbeit der Länder zum Aufbau und zur Nutzung von DV-Systemen für die Steuerung und Überwachung der Abfallströme ergebenden Aufgaben haben die Länder die „Verwaltungsvereinbarung der Länder für die Gemeinsamen Abfall-DV-Systeme GADSYS" geschlossen.
Aufgrund dessen wurde das Abfallüberwachungssystems ASYS entwickelt und im Jahr 1999 von verschiedenen Bundesländern, so auch in Sachsen-Anhalt eingeführt. Damals wurde es noch als reines Datenerfassungssystem genutzt. Mittlerweile hat ASYS an enormer Bedeutung zugenommen und findet in allen Bundesländern Anwendung.
Das Abfallüberwachungssystem ASYS bietet den Anwendern aus den Abfallbehörden der Länder die Möglichkeit, alle zur Überwachung der Abfallentsorgung notwendigen Daten zu verarbeiten. Der inhaltliche Rahmen hierzu ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem zugehörigen untergesetzlichen Regelwerk sowie den für den Bereich Abfall maßgeblichen europäischen Richtlinien und Verordnungen.
Inhaltliche Schwerpunkte von ASYS sind:
- die Vorab- und Verbleibskontrolle entsprechend der Nachweisverordnung (NachwV),
- das Anzeige- und Erlaubnisverfahren entsprechend Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV),
- das Entsorgungsfachbetriebsverfahren (EfbV)
- das Notifizierungsverfahren entsprechend der Abfallverbringungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).
Neben den Grundfunktionalitäten zur Erfassung und Bearbeitung der Daten bietet ASYS die Möglichkeit Daten in elektronischer Form über standardisierte Schnittstellen in den Datenbestand zu übernehmen, Daten beim Speichern und beim Empfang automatisiert inhaltlich zu prüfen, Daten in elektronischer Form automatisiert auch zwischen in verschiedenen Bundesländern ansässigen ASYS-einsetzenden Behörden auszutauschen, Daten in elektronischer Form über standardisierte Schnittstellen an die beteiligten Betriebe zu senden.
Weitere wesentliche funktionale Leistungsmerkmale von ASYS sind die Möglichkeit zu einer weitgehenden Steuerung von Vorgängen und einer Unterstützung bei der Bearbeitung einzelner Vorgänge, die einfache Erstellung von Word-Dokumenten auf Basis der erfassten Daten und umfangreiche Auswertungsmöglichkeiten.
Aufgrund folgender rechtlicher Vorschriften beinhaltet ASYS mehrere elektronische Systeme, die von der Antragstellung bis hin zur Genehmigung papierlos erfolgen:
- Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15. Juli 2006
- Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 24. Februar 2012
- Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 5. Dezember 2013
- Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 2. Dezember 2016.
Das sind:
eANV | elektronisches Abfallnachweisverfahren (elektronische Antragstellung (EN/SN), elektronische Bestätigung durch die Behörde und Verbleibskontrolle (BGS) für die Entsorgung gefährlicher Abfälle) |
eAEV | elektronisches Anzeige- und Erlaubnisverfahren (elektronische Anzeige nach § 53 mit elektronischer Anzeigebestätigung durch die Behörde und elektronische Erteilung einer Erlaubnis nach § 54 mit elektronischer Genehmigung durch die Behörde) |
eMMV | elektronische Mengenmeldung (Übernahme der Daten aus dem Internetportal aufgrund freiwilliger Rücknahme nach § 26 KrWG) |
eEFBV | elektronisches Entsorgungsfachbetriebsverfahren (Zertifiziererportal und Fachbetrieberegister) |
Dazu kommen noch folgende Aufgabenbereiche bzw. externe elektronische Systeme:
EUDIN | für die grenzüberschreitende Abfallverbringung (auch hier ist eine elektronische Form geplant) |
ZKS-Abfall | digitale Knotenstelle für alle Datensendungen untereinander |
Länder-eANV | für die elektronische Registrierung und Bearbeitung nachweisrelevanter Vorgänge |
IPA-KON | Abfragemodul für BAG und Polizei |
GESA | Gemeinsame Stelle Altautofahrzeuge (Betriebsanerkennungen gemäß AltfahrzeugV) |
EMAS | Eco-Management and Audit Scheme (Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung) |
Über ASYS werden mittlerweile alle nachweisrechtlichen Vorgänge komplett papierlos bearbeitet. Von der elektronischen Antragstellung, bis hin zur unterschriftsreifen Bearbeitung, die mittels elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz rechtsgültig sind.
Aufgrund der enormen Bedeutung und der besonderen Verantwortung ist die Erstellung, der reibungslose und sichere Betrieb, die Pflege und die Weiterentwicklung von ASYS, die Koordination, die Erfassung und die Pflege von Daten sowie die Gewährleistung des elektronischen Datenaustausches zwischen den Ländern jederzeit sicherzustellen.
Aktuell wird ASYS in allen Bundesländern eingesetzt und kommt derzeit in 391 Behörden zum Einsatz. Es wird von mehr als 2.100 Anwendern genutzt. In Sachsen-Anhalt nutzen 190 Anwender in 21 Behörden ASYS.
Informationen für Abfallerzeuger, Transporteure, Händler, Makler, Bevollmächtigte und Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen
Die Beantragung von behördlichen Nummern ist im Land Sachsen-Anhalt wie folgt geregelt:
Zuständigkeit Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Dezernat 22, Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale)
Tel.: 0345 5704-456 (Erzeugernummern) | 0345 5704-455 (Entsorgernummern)
Fax.: 0345 5704-405
- Erteilung von Erzeugernummern
- Antragsunterlagen:
- Antragsformular Erzeugernummer
- Handelsregisterauszug (bei nicht eingetragenen Firmen die Gewerbeanmeldung)
- Antragsunterlagen:
- Erteilung von Ensorgernummern
- Antragsunterlagen:
- Antragsformular Entsorgernummer
- Handelsregisterauszug
- Genehmigungsbescheid der Anlage und ggf. Bescheide (z.B. §§ 15, 16, 17 BImSchG)
- AVV-Abfallartenkatalog, soweit nicht bereits in der Genehmigung enthalten
- Antragsunterlagen:
- Erteilung von Bevollmächtigten-Nummern (für ZKS-Registrierung und EN
- Antragsunterlagen:
- Antragsformular Bevollmächtigtennummer
- Handelsregisterauszug (bei nicht eingetragenen Firmen die Gewerbeanmeldung)
- Antragsunterlagen:
Zuständigkeit Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat 401, Ernst-Kamieth-Straße 02, 06112 Halle (Saale)
Tel.: 0345 514-2292 | Fax.: 0345 514-2466
- Erteilung von Nachweisnummern (EN,SN)
keine gesonderte Antragstellung notwendig, Nummer wird bei der Bearbeitung der EN/SN erteilt
- Erteilung von Freistellungsnummern
Formloser Antrag unter Angabe der Abfallentsorgungsanlage mit dazugehöriger Entsorgernummerund einer Kopie des aktuellen Zertifikates
- Vergabe von Nummernkontingenten für das privilegierte Nachweisverfahren
Formloser Antrag unter Angabe der Abfallentsorgungsanlage mit dazugehöriger Entsorger- und Freistellungsnummer
Zuständigkeit Landkreise / kreisfreie Städte Sachsen-Anhalt
- Erteilung von Beförderernummern (am Hauptsitz des Unternehmens)
Antragsunterlagen:
Beförderungserlaubnis: keine gesonderte Antragstellung notwendig, §54 (1) KrWGNummer wird bei der Bearbeitung der Erlaubnis mitgeteilt
Zertifizierung: wird über die Anzeige nach § 53 KrWG erteilt
Anzeigepflicht: keine gesonderte Antragstellung notwendig,
§53 (1) KrWGwird bei der Eingangsbestätigung mitgeteilt
- Erteilung von Händler-/Maklernummern (am Hauptsitz des Unternehmens)
keine gesonderte Antragstellung notwendig, Nummer wird bei der Bearbeitung der Erlaubnis bzw. im Rahmen der Anzeige nach § 53 KrWG erteilt
Letzte Aktualisierung: 13.07.2023