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Kreislaufwirtschaft

Aktuelles

Das Dezernat 22 beschäftigt sich mit Fragestellungen aus den Themenfeldern der Kreislaufwirtschaft und Chemikaliensicherheit. Die Bündelung beider Themenfelder erlaubt eine ganzheitliche Betrachtung der Stoffströme in einer Organisationseinheit. Damit kann ein Sektor übergreifender Informations- und Wissenstransfer sowie eine abgestimmte Bewertungsmethodik realisiert werden, die zusammen etwaige Risiken von Stoffen und Abfallströmen nicht nur während eines einzigen „Lebens“ anhand eines linearen Konsum- und Wegwerfkonzepts betrachten, sondern sich zusätzlich mit dem Potenzial von Stoffen und Abfällen befassen, die über das Recycling wieder in den Kreislauf eintreten (Primär- und Sekundärstoffströme). 

Der Bereich der Kreislaufwirtschaft erstreckt sich von der Abfallvermeidung und dem Recycling über die Ressourceneffizienz sowie Produktverantwortung bis hin zur Abfallentsorgung. Weiterführende Informationen zum Thema Chemikaliensicherheit können Sie auf unserer Internetseite unter https://lau.sachsen-anhalt.de/boden-wasser-abfall/chemikaliensicherheit/ finden.

Unsere Haupttätigkeitsfelder im Rahmen der Kreislaufwirtschaft sind:

  • Beratung der Landesregierung sowie der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden hinsichtlich der Einstufung und Bewertung von Abfällen;
  • Beurteilung des Standes der Technik bei Deponien und anderen Abfallentsorgungsanlagen;
  • Beratung und Information zu Abfallarten und -strömen, insbesondere zu mineralischen Abfällen, Klärschlämmen, Siedlungsabfällen/Haushaltsabfällen, Gewerbeabfällen, Verpackungsabfällen;
  • Ermittlung, Zusammenführung, Auswertung und Aufbereitung von Daten zur Abfall- und Kreislaufwirtschaft (u. a. Klärschlämme, Siedlungsabfälle, gefährliche Abfälle, grenzüberschreitende Abfallverbringung) zum Beispiel für die Abfallbilanz, Umweltstatistiken, EU-Berichterstattung und Abfallwirtschaftsplanung;
  • Betrieb von Fachinformationssystemen u. a. als Knotenstelle des Landes für die Fachanwendungen der GADSYS (eANV, eEFBV, ASYS usw.);
  • Umsetzung des Verpackungsgesetzes (Genehmigung dualer Systeme, Widerruf der Genehmigung, Festsetzung der Sicherheitsleistung);
  • Zentrale Stelle des Landes für den Vollzug der Entsorgungsfachbetriebeverordnung;
  • Anerkennung von Lehrgängen nach EfbV, AbfAEV, AbfBeauftrV und nach DepV;
  • Stellungnahmen in Beteiligungsverfahren bei der Genehmigung von Abfallentsorgungsanlagen und Vorhaben im Rahmen der Förderung;
  • Unterstützung und Beratung der Landesregierung sowie Vollzugsbehörden bei der abfallrechtlichen Marktüberwachung;
  • Beratung und Information zu einer effizienteren Ressourcennutzung durch den Übergang zu einer sauberen und kreislauforientierten Wirtschaft.

Wir sehen es als unsere Aufgabe, allen Interessierten eine angemessene und verständliche Antwort auf ihre Fragen rund um das Thema Kreislaufwirtschaft zu geben.

Letzte Aktualisierung: 06.07.2023