Kleinmengenregelung
Umgang mit Kleinmengen mineralischer Abfälle und Reduzierung der Probenanzahl nach PN 98
Sowohl die in Sachsen-Anhalt getroffenen Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen als auch die Deponieverordnung fordern eine grundlegende Charakterisierung des Abfalls. Dazu sind Proben zu entnehmen und im Labor zu untersuchen. Für die Probenahme gelten die Vorschriften der Mitteilung 32 der LAGA: PN 98 .
Bei größeren Baumaßnahmen und entsprechend großen Kubaturen stellt der Analytikaufwand in der Regel kein Problem dar und kann bei einer differenzierten Entsorgung sogar zu Kosteneinsparungen führen. Bei kleineren Maßnahmen stehen dagegen Kosten und Aufwand für Probenahme und Analytik oftmals in keinem Verhältnis zu den Entsorgungskosten. Aus diesem Grund hat Sachsen-Anhalt dazu ein Merkblatt Umgang mit Kleinmengen von mineralischen Abfällen“ erarbeitet.
Weiterhin bietet die PN 98 die Möglichkeit, im Einzelfall die geforderten Laborproben zu reduzieren. Welche Voraussetzungen dafür nötig sind, ist in der „Einzefalllösung zur Reduzierung der erforderlichen Analysenzahl nach LAGA PN 98 bei der Beprobung von Haufwerken“ (Download Merkblatt 2018) beschrieben.
Letzte Aktualisierung: 14.02.2019