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Altfahrzeugentsorgung

Die umweltgerechte Entsorgung und Verwertung von Altfahrzeugen wird durch die Altfahrzeugverordnung geregelt und darf nur durch anerkannte Betriebe erfolgen. Eine Rückgabe der Altfahrzeuge kann flächendeckend bei den von den Fahrzeugherstellern eingerichteten Rücknahmestellen, anerkannten  Annahmestellen oder Verwertungsbetrieben erfolgen. Eine bundesweite Liste dieser Betriebe und weitere Informationen finden Sie auf den Seiten und in den Weiterleitungen im Angebot des Länderverbundes GADSYS.

Letzte Aktualisierung: 06.07.2023