Behördlich anerkannte Lehrgänge
In Sachsen-Anhalt ist das Landesamt für Umweltschutz (LAU) die zuständige Behörde für die Anerkennung von Lehrgängen nach EfbV, nach AbfAEV, nach AbfBeauftrV und nach DepV, vgl. siehe § 2 der Abfallzuständigkeitsverordnung von Sachsen-Anhalt
Für die Anerkennung von diesen Lehrgängen hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) folgende Vollzugshilfen entwickelt:
- Vollzugshilfe „Anerkennung von Fachkundelehrgängen“
- Vollzugshilfe „Anerkennung von Lehrgängen für Leitungspersonal von Deponien zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht § 4 Nr. 2 DepV (LPW-Lehrgänge)“
Diesen Vollzugshilfen können die Lehrgangsanbieter u.a. entnehmen, welche Dokumente zur Antragsstellung der Lehrgangsanerkennung bei der o.g. Behörde eingereicht werden müssen.
Derzeit gibt es zwei Lehrgangsträger mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die behördlich anerkannte Lehrgänge nach EfbV, AbfAEV und AbfBeauftrV durchführen.
Aktualisierungsdatum
Letzte Aktualisierung: 06.07.2023