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Behördlich anerkannte Lehrgänge

In Sachsen-Anhalt ist das Landesamt für Umweltschutz (LAU) die zuständige Behörde für die Anerkennung von Lehrgängen nach EfbV, nach AbfAEV, nach AbfBeauftrV und nach DepV, vgl. siehe § 2 der Abfallzuständigkeitsverordnung von Sachsen-Anhalt

Für die Anerkennung von diesen Lehrgängen hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) folgende Vollzugshilfen entwickelt:

Diesen Vollzugshilfen können die Lehrgangsanbieter u.a. entnehmen, welche Dokumente zur Antragsstellung der Lehrgangsanerkennung bei der o.g. Behörde eingereicht werden müssen. In Sachsen-Anhalt gibt es zur Zeit drei Lehrgangsträger (Sitz in LSA), die behördlich anerkannte Lehrgänge durchführen.

Aktualisierungsdatum

Letzte Aktualisierung: 29.03.2023