Vorsorgender Bodenschutz
Böden benötigen Jahrtausende für ihre Entwicklung. Die Verfügbarkeit intakter Böden ist begrenzt und sie sind nur bedingt regenerierbar. Ungestörte Böden werden immer seltener und die Nutzungsansprüche und Belastungen nehmen zu.
Aufgabe und Ziel des vorsorgenden Bodenschutzes ist die nachhaltige Sicherung und Vermeidung von Beeinträchtigungen der natürlichen Funktionen und der Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie die Abwehr von schädlichen Bodenveränderungen (u.a. Bodenschadverdichtungen und Bodenerosion).
Dem Vorsorgegrundsatz folgend, ist mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen und die Wiedernutzbarmachung bereits veränderter und beeinträchtigter Flächen anzustreben.
Das erfordert insbesondere die angemessene Berücksichtigung des Schutzgutes Boden im Planungs- und Abwägungsprozess und schließt ein vorsorgeorientiertes Flächenmanagement ein. Bei Einwirkungen auf den Boden sind in Abhängigkeit der Erheblichkeit der eingriffsbedingten Beeinträchtigungen entsprechende bodenfunktionsbezogene Kompensationsmaßnahmen zu bilanzieren und umzusetzen.
Dazu ist es erforderlich, über Kenntnisse zum jeweiligen Zustand des Bodens und dessen Funktionserfüllung zu verfügen und diese zu werten. Im Land Sachsen-Anhalt steht als fachliche Grundlage zur Bewertung und Darstellung der Funktionserfüllung des Bodens ein Bodenfunktionsbewertungsverfahren (BFBV-LAU) zu Verfügung.
letzte Aktualisierung: 28.02.2020