40 Jahre Europäische Vogelschutzrichtlinie
Die Europäische Vogelschutzrichtlinie stellt in vielen Bereichen die Grundlage für die Arbeit der Staatlichen Vogelschutzwarte Steckby in Sachsen-Anhalt dar. Obwohl sich die Lage vor allem für einige Großvogelarten gebessert hat, sieht das Landesamt für Umweltschutz keinen Grund, in den Bemühungen um den Schutz der einheimischen Vogelarten nachzulassen. Im Gegenteil.
Die „Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten“ wurde vor 40 Jahren, am 2. April 1979, vom Rat der damaligen Europäischen Gemeinschaft beschlossen. Damit wurde erstmals für alle Mitgliedsstaaten ein europaweit einheitliches, umfassendes Schutzkonzept verbindlich. Der Zustand der europäischen Vogelwelt hatte sich massiv verschlechtert – Grund waren vor allem der Verlust und die Entwertung von wichtigen Rast- und Brutgebieten, insbesondere von Feuchtgebieten, sowie die damals uneingeschränkte Bejagung vieler Vogelarten.
Aktuell gibt es in Sachsen-Anhalt 32 EU-Vogelschutzgebiete mit einem Anteil an der Gesamtfläche des Landes von 8,3 Prozent. Deutschlandweit sind 11,3 Prozent der Fläche als Vogelschutzgebiete ausgewiesen. In diesen Gebieten darf sich der Zustand für die entsprechenden Vogelarten nicht verschlechtern, d.h. dass darin beispielsweise keine Infrastrukturmaßnahmen oder Nutzungsänderungen durchgeführt werden, die Vogelarten schaden.
In den Jahren 2003 bis 2009 erfasste die Staatliche Vogelschutzwarte die Brutbestände in allen 32 Gebieten und ermittelte zum Teil überraschende Ergebnisse: so brüten in den Vogelschutzgebieten etwa 900 Paare des Ziegenmelkers und 1.300 Mittelspechtpaare. Deren landesweite Bestände wurden vor den Erfassungen deutlich niedriger eingeschätzt.
Das Monitoring – also die Überwachung der Vogelbestände über lange Zeiträume – zeigt für Sachsen-Anhalt, dass es etlichen geschützten Arten gut geht: die Bestände von See-, Fischadler, Wanderfalke, Kranich und Schwarzstorch haben stark zugenommen. Anderen geht es dagegen schlechter: die Anzahl der Rotmilane nimmt weiter ab und der Brachpieper weist nur noch einen sehr geringen Bestand auf. Die Daten zum Vorkommen der Vogelarten in den Vogelschutzgebieten wurden von der Vogelschutzwarte in einer umfangreichen Broschüre zusammengefasst.
Besonders schlecht ist die Situation vieler Vogelarten außerhalb von Schutzgebieten. Insbesondere Arten der Ackergebiete und Grünländer sind stark von der intensiven Landnutzung betroffen. Die Uferschnepfe ist bereits als Brutvogel in Sachsen-Anhalt verschwunden, bei Rotschenkel und Brachvogel ist das Verschwinden zu befürchten. Die Bestände von Rebhuhn, Braunkehlchen und der ehemaligen Allerweltsart Feldlerche – Vogel des Jahres 2019 - gehen ebenfalls dramatisch zurück.
Der Schutzgedanke, der vor 40 Jahren der Vogelschutzrichtlinie zugrunde lag, muss sowohl in den Schutzgebieten als auch in der Gesamtlandschaft dringend weiterentwickelt und höchst konsequent umgesetzt werden. Dazu beitragen sollen für Sachsen-Anhalt auch die Managementpläne für Vogelschutzgebiete, die das Landesamt für Umweltschutz erarbeitet.
Die Vogelschutzwarte Steckby wurde 1920 von Max Behr gegründet und 1932 als staatliche Naturschutzeinrichtung anerkannt. Die Aufgaben der Steckbyer Station haben sich seitdem erheblich verändert, sind aber unverzichtbarerer denn je.
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Wachtelkönig
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