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Elektromagnetische Felder

Die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) bezieht sich auf die Errichtung und den Betrieb von Hoch- und Niederfrequenzanlagen sowie Gleichstromanlagen mit Anforderungen zum Schutz und der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder.

Weitere Informationen betreffen:

  1. LAI-Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder (Vollzug der 26. BImSchV)

  2. Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMVV)

  3. Formblatt zur Anzeige für Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen

Modellhafte Vermessung der Emissionen/Immissionen von technischen Quellen elektrischer und magnetischer Felder im Großraum Magdeburg im Frequenzbereich 0 bis 30 kHz

Es wurde von der Firma Metronix GmbH exemplarisch eine Reihe von Anlagen der öffentlichen Energieversorgung und des Schienenverkehrs, wie Hochspannungsfreileitungen, Erdkabel, Umspannwerke und Trafostationen, Anlagen der Deutschen Bahn AG und Straßenbahnanlagen messtechnisch untersucht und die Ergebnisse mit der DIN VDE 0848 verglichen.
Die Vorsorgegrenzwerte des Expositionsbereiches 2 wurden bei keiner einzigen Messung zu mehr als 50 % erreicht.

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Untersuchungen zu Wirkungen niederfrequenter elektromagnetischer Felder

Die Untersuchungen der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Institut für Arbeitsmedizin und Hygiene haben eine Vielzahl von Messwerten erbracht, die sowohl messortbezogen als auch in ihrer Gesamtheit in Bezug auf die Grenzwerte keinen Handlungsbedarf signalisieren. Vielmehr sind die ermittelten Intensitäten des elektrischen und magnetischen Feldes so gering, dass bei Übertragung dieser Ergebnisse auf eine Gesamtheit zufällig ausgewählter Wohnungen die durchschnittliche ELF-Exposition der Wohnbevölkerung noch wesentlich darunter liegt.
Die umweltmedizinischen Befragungen wiesen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Erkrankungen auf, die einen Zusammenhang mit der äußerst geringen ELF-Exposition nahe legten.

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Untersuchungen zur Wirksamkeit der Vorsorgeregelung des § 4 der 26. BImSchV

Die Untersuchungen der Firma ECOLOG gGmbH sollten klären, ob die Spitzenwerte der elektrischen Feldstärke und magnetischen Flussdichte im Land Sachsen-Anhalt die Grenzwerte unterschreiten, wie hoch diese Spitzenwerte sind und ob die Dauerexpositionswerte des Magnetfeldes bei 10 mT liegen könnten. Sie waren auf 50 Hz-Anlagen (380 kV-, 220 kV- und 110 kV-Freileitungen, Erdkabel und Transformatorenstationen) in der Nähe von Wohnbereichen und Bereichen für Kinder und Kranke beschränkt. Die Untersuchungen führten zu folgenden Ergebnissen:

Der Grenzwert für die elektrische Feldstärke wird im Nahbereich der 380 kV-Freileitung überschritten und der 220 kV-Leitung fast erreicht. Überschreitungen des Grenzwertes für die magnetische Flussdichte sind im Nahbereich von Transformatorstationen bei maximaler Auslastung möglich. Der "Vorsorgewert" von 10 mT wird sowohl in den allgemein zugänglichen Bereichen der 380 kV-Trasse bis hinunter zu 30 % der Maximallast, an der 220 kV-, einer 110 kV- und einer Kabel-Trasse jeweils bei Maximallast als auch im Nahbereich der Umspannwerke überschritten. 
Die Untersuchungsergebnisse verdeutlichen, dass in der unmittelbaren schutzbedürftigen Nachbarschaft dieser Anlagen der Grenzwert der elektrischen Feldstärke und der Grenzwert der magnetischen Flussdichte auch von den gemessenen Maximalwerten (Spitzenwerten) der elektrischen Feldstärke und magnetischen Flussdichte überwiegend unterschritten wird.

Ein Auszug des Gutachtens liegt als pdf-Datei vor.
Das vollständige Druckexemplar des Gutachtens kann in der Bibliothek des LAU eingesehen bzw. ausgeliehen werden.

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Ansprechpartner

Immissionsschutz, Luftqualität, Physikalische Einwirkungen

Dr. Robin Sircar
Tel.: +49 345 5704 511
E-Mail an Herrn Dr. Sircar

Arnold Fuss
Tel.: +49 345 5704-540/542
E-Mail an Herrn Fuss