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Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste

Im Zuge der Globalisierung von Handel und Fernreiseverkehr finden mehr und mehr Arten den Weg in geografische Regionen, in denen sie bislang nicht auftraten. Ein Teil dieser Arten kann dort invasiv werden und nachteilige Auswirkungen auf heimische Arten und Ökosysteme haben. Um dem entgegenzuwirken und die biologische Vielfalt zu bewahren, wurde innerhalb der EU ein Rechtsinstrument zur Regulierung invasiver Arten geschaffen.

Am 1. Januar 2015 trat die „Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“ in Kraft, deren zentraler Bestandteil eine Auflistung der betreffenden Arten von unionsweiter Bedeutung ist. Diese sogenannte Unionsliste ist ein dynamisches Konstrukt, sie beinhaltete in ihrer ersten Fassung im Jahr 2016 37 Arten, aktuell 49 Arten und soll auch weiterhin regelmäßig, mindestens jedoch alle sechs Jahre, überarbeitet und ggf. erweitert werden. Die aufgeführten Arten unterliegen einem strengen Verbot von Ein- und Ausfuhr, Handel, Haltung, Zucht und Freisetzung.

Die Verordnung unterscheidet bei den invasiven gebietsfremden Arten solche, die erst jüngst in der EU registriert wurden und sich noch in einer frühen Phase ihrer Ausbreitung befinden und solche, die innerhalb der EU bereits weit verbreitet sind. Zur Früherkennung der noch wenig verbreiteten Arten sollen in den Mitgliedsstaaten ein Überwachungssystem eingerichtet und sofortige Maßnahmen zur Beseitigung ergriffen werden. Im Fall der bereits weit verbreiteten Arten ist davon auszugehen, dass Regulierungsmaßnahmen eine vollständige Beseitigung nicht mehr erreichen können. Aus diesem Grund wurden in Deutschland Management- und Maßnahmenblätter abgestimmt, die Handlungsvorlagen vorwiegend zur Eindämmung dieser Arten liefern. Im Rahmen einer Berichtspflicht im Turnus von sechs Jahren sind die Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, sämtliche Vorkommen der in der Unionsliste aufgeführten Arten, Informationen zu deren Ausbreitungs- und Reproduktionsmustern sowie  zu ihrer Beseitigung bzw. Regulierung ergriffene Maßnahmen an die EU-Kommission zu melden.

[Stefan Nehring & Sandra Skowronek (2017): Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 - Erste Fortschreibung 2017] (extern)

Im Folgenden sind die Management- und Maßnahmenblätter der bereits weit verbreiteten Arten der ersten Unionsliste aus dem Jahr 2016 aufgeführt. Eine Erweiterung der Unionsliste erfolgte 2017 im Rahmen ihrer ersten Fortschreibung. Für die neu hinzugekommenen weit verbreiteten Arten wurden ebenfalls Management- und Maßnahmenblätter abgestimmt, die ab September 2018 eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchlaufen werden. Im Anschluss daran werden auch sie an dieser Stelle in der Auflistung erscheinen.

Letzte Aktualisierung: 02.06.2021

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Tel.: +49 345 5704-632
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