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Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste

Im Zuge der Globalisierung von Handel und Fernreiseverkehr finden mehr und mehr Arten den Weg in geografische Regionen, in denen sie bislang nicht auftraten. Ein Teil dieser Arten kann dort invasiv werden und nachteilige Auswirkungen auf heimische Arten und Ökosysteme haben. Um dem entgegenzuwirken und die biologische Vielfalt zu bewahren, wurde innerhalb der EU ein Rechtsinstrument zur Regulierung invasiver Arten geschaffen. Am 1. Januar 2015 trat die „Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“ in Kraft, deren zentraler Bestandteil eine Auflistung der betreffenden Arten von unionsweiter Bedeutung ist. Diese sogenannte Unionsliste ist ein dynamisches Konstrukt, sie soll regelmäßig, mindestens jedoch alle sechs Jahre geprüft und ggf. überarbeitet werden. In diesem Zuge ist eine Aufnahme weiterer Arten ebenso möglich wie eine Streichung bereits aufgeführter Arten. Die Unionsliste verzeichnete in ihrer ursprünglichen Fassung im Jahr 2016 37 Arten, nach ihrer ersten Fortschreibung im Jahr 2017 49, nach ihrer zweiten Fortschreibung im Jahr 2019 66 und nach der dritten Fortschreibung im Jahr 2022 nunmehr 88 Arten. Die aufgeführten Arten unterliegen einem strengen Verbot von Ein- und Ausfuhr, Handel, Haltung, Zucht und Freisetzung. Die Verordnung unterscheidet bei den invasiven gebietsfremden Arten solche, die erst jüngst in der EU oder einem ihrer Mitgliedsstaaten registriert wurden und sich noch in einer frühen Phase ihrer Ausbreitung befinden und solche, die bereits als weitverbreitet gelten. Zur Früherkennung der noch wenig verbreiteten Arten sollen in den Mitgliedsstaaten ein Überwachungssystem eingerichtet und sofortige Maßnahmen zur Beseitigung ergriffen werden. Im Fall der bereits weit verbreiteten Arten ist davon auszugehen, dass Regulierungsmaßnahmen eine vollständige Beseitigung nicht mehr erreichen können. Aus diesem Grund wurden in Deutschland Management- und Maßnahmenblätter abgestimmt, die Handlungsvorlagen vorwiegend zur Eindämmung dieser Arten liefern. Im Rahmen einer Berichtspflicht im Turnus von sechs Jahren sind die Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, sämtliche Vorkommen der in der Unionsliste aufgeführten Arten, Informationen zu deren Ausbreitungs- und Reproduktionsmustern sowie  zu ihrer Beseitigung bzw. Regulierung ergriffene Maßnahmen an die EU-Kommission zu melden.

Nehring & Skowronek (2023): Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 – Dritte Fortschreibung 2022. BfN-Schriften 654

Im Folgenden sind die Management- und Maßnahmenblätter der bereits weitverbreiteten Arten aufgeführt. Ihre Erarbeitung erfolgt in enger Abstimmung zwischen den Fachbehörden und Ministerien des Bundes und der Länder. Vor ihrer Veröffentlichung durchlaufen sie eine Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der alle am Thema interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, zu den Ausführungen Stellung zu nehmen. 

Beobachtungen invasiver Arten können dem Landesamt für Umweltschutz über das Meldeportal unter folgendem Link mitgeteilt werden: https://www.tierartenmonitoring-sachsen-anhalt.de/home/beobachtungen-melden/

Letzte Aktualisierung: 17.01.2024

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Kontakt:

Artenschutz, Staatliche Vogelschutzwarte und CITES
Naturschutz
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Reideburger Straße 47
06116 Halle (Saale)

Herr Dr. Kai Gedeon
Tel.: +49 345 5704-632
E-Mail: kai.gedeon(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de