4.2 Planungsmethode
4.2.1 Bestandsaufnahme
Für die Bestandsaufnahme und Planung wurden insbesondere folgende fachliche Grundlagen herangezogen:
- selektive Biotopkartierung,
- flächendeckende Color-Infrarot-Luftbildauswertung,
- Schutzgebietsunterlagen (z.B. Pflege- und Entwicklungspläne, Managementpläne, Standarddatenbögen),
- Arten- und Biotopschutzprogramme,
- Unterlagen und Kenntnisse über Lebensräume / Standorte gefährdeter Tier- und Pflanzenarten,
- Landschaftsplanungen (Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenpläne, Landschaftspläne),
- Landschaftsgliederung, naturräumliche Gliederungen,
- Darstellungen zur Potenziell natürliche Vegetation,
- Unterlagen zur repräsentativen Entwicklung eines Totalreservatssystems und zu den naturnahen Waldkomplexen,
- zusätzliche Informationen zu wertvollen Waldflächen (z.B. Waldbiotopkartierungen der Forstämter),
- Unterlagen zu Überschwemmungsgebieten und Planungen von Deichrückverlegungen,
- Ergebnisse des Fließgewässerprogramms des Landes,
- Unterlagen, einschließlich Kartenwerke zu den Standortverhältnissen (Geologie, Boden, hydrologische Verhältnisse, Topographie, Klima, …),
- Unterlagen zur Entwicklung von Bergbaufolgelandschaften,
- historische Karten (z.B. Preußische Urmesstischblätter),
- Umweltverträglichkeitsstudien, Unterlagen aus der Anwendung der Eingriffsregelung,
- Fachpläne /-unterlagen anderer Ressorts (z.B. Agrarstrukturelle Vor- bzw. Entwicklungsplanungen, Ergebnisse von Flurbereinigungsverfahren, Forstliche Rahmenpläne).
Die Bestandsaufnahme ist in den Bestandskarten im Maßstab 1:50.000 dokumentiert.
4.2.2 Planung auf regionaler Ebene (1:50.000)
Auf der Grundlage der Bestandskarte und unter Berücksichtigung weiterer Planungsgrundlagen wurden aus den besonders wertvollen Lebensräumen die für den überörtlichen Biotopverbund relevanten Flächen ermittelt und in der Planungskarte als Kernflächen dargestellt. Da in der Planungskarte keine Differenzierung nach Biotoptypen erfolgt, können diese Informationen für die Kernflächen aus der Bestandskarte entnommen werden.
Sind die vorhandenen Kernflächen zu klein, isoliert, unzureichend ausgeprägt, durch Randeinflüsse beeinträchtigt oder in einer Landschaftseinheit unterrepräsentiert, wurden weitere Flächen vorgeschlagen, die geeignet sind, künftig zu Kernflächen entwickelt zu werden. Andere Flächen sollen zu Verbindungs- und Pufferflächen für bestehende oder künftige Kernflächen entwickelt werden. Diese Entwicklungsflächen sind in der Planungskarte schraffiert dargestellt. Die Kern- und Entwicklungsflächen bilden die Biotopverbundflächen. Neben den Flächen wurden auch überörtlich bedeutsame lineare Biotopverbundstrukturen in das Verbundsystem einbezogen.
Die Biotopverbundflächen als Bausteine des überörtlichen Biotopverbundes wurden nach funktionellen Kriterien abgegrenzt und nummeriert. Sie können aus Kern- und Entwicklungsflächen bestehen. Eine Ausnahme bilden hierbei NSG, Geschützte Landschaftsbestandteile und Flächennaturdenkmale, die in der bestehenden Umgrenzung als Biotopverbundflächen aufgenommen wurden.
Für jede der Biotopverbundflächen wurde eine Kurzbeschreibung angefertigt, die unter anderem den Namen, die Flächengröße und die Lage sowie Angaben zur ökologischen Bedeutung und zum Entwicklungsziel enthält. Darüber hinaus werden, soweit möglich, erste Maßnahmen für die Behandlung der Biotopverbundflächen vorgeschlagen.
Beispiel für die Beschreibung einer Biotopverbundfläche (29 KB, nicht barrierefrei)
4.2.3 Planung auf Landesebene (1:300.000)
Zur Darstellung des Biotopverbundes auf überregionaler Ebene (Landesebene) dient das System der Biotopverbundeinheiten im Maßstab 1:300.000. Es stellt die räumliche Ordnung und die Funktionen des Biotopverbundes auf Landesebene dar.
Die Biotopverbundeinheiten wurden unter Anwendung des Gegenstromprinzips (284 KB, nicht barrierefrei) in enger Verbindung mit den Biotopverbundflächen geplant. Dazu wurden die Biotopverbundflächen entsprechend ihrer Bedeutung und räumlichen Lage in landkreisübergreifender Betrachtungsweise nach hierarchischem Prinzip einer der drei Ebenen der Biotopverbundeinheiten (überregional, regional und örtlich bedeutsam) zugeordnet.
Wesentliche Kriterien für die Abgrenzung und Wichtung der Biotopverbundeinheiten sind insbesondere Ausstattung, Seltenheit, Repräsentativität, Schutz- und Entwicklungsbedürftigkeit der Biotoptypen und Arten im europäischen und landesweiten Rahmen sowie die Zielstellungen des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 und des Landschaftsprogramms.
Die einzelnen Biotopverbundeinheiten sind in den entsprechenden Erläuterungsberichten zu den einzelnen Biotopverbundplanungen beschrieben.
Regional bedeutsame Biotopverbundeinheit Hägebachniederung (BVE OK 2.2.8)
Beispiel für die Beschreibung einer Biotopverbundeinheit (Hägebachniederung, OK 2.2.8)
Charakteristische Biotope
Intensivgrünland, Feuchtgrünland, Erlenreihen, Erlenbruch-wald, Randbereiche angrenzender Eichenwälder, Bachauen-wald, Schwarzdornhecken, Gräben, Stillgewässer und Sandtrockenrasen auf Dünen im Randbereich der Bachauen
Bedeutung
Die regionale Biotopverbundeinheit verbindet die Wälder am Ostrand der Altmarkheiden mit der überregional bedeut-samen Verbundeinheit der Ohreniederung. Lebensraum für Arten, die an die genannten Biotope gebunden sind (Nachweis von Lurchen und Kriechtieren, Vorkommen zahlreicher charakteristischer und gefährdeter Pflanzenarten, z.B. Sumpf-Haarstrang, Kümmel-Silge, Wassernabel, Fieberklee, Wiesenknöterich)
Schutzgebiete
Flächennaturdenkmale (FND 42, 43, 44)
Beeinträchtigungen
• Oberlauf des Hägebachs verschmutzt
• Verrohrungen im Ortsbereich
• Bebauung bis dicht an den Gewässerrand
Wesentliche Maßnahmen
• Sicherung des Wasserhaushaltes
• Einstellung der Abwassereinleitungen
• Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit (Aufhebung der Verrohrung, ...)
• Extensivierung der Grünlandbewirtschaftung
• Gestaltung des Gewässerschonstreifens und extensive Nutzung
Informationen zu Karten auf dieser Seite.
Letzte Aktualisierung: 11.07.2019