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Natura 2000

Die EU verabschiedete am 21. Mai 1992 die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, die sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie).
Die Mitgliedsstaaten sind seitdem verpflichtet, ein europaweites Netz von besonderen Schutzgebieten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung aufzubauen.
In dieses Natura 2000 genannte Netz sind auch die auf der Grundlage der seit 1979 geltenden EU-Vogelschutz-Richtlinie gemeldeten Europäischen Vogelschutzgebiete (EU SPA) integriert.

Aktuelles

Standarddatenbögen 2020

Aktualisierung der Standarddatenbögen 2020

Gebiete mit unbestätigten Planungen

Das Land Sachsen-Anhalt hat mit der Datenaktualisierung 2019 folgende Gebietserweiterung an die Europäische Kommission gemeldet. Die Gebietserweiterung ist gegenwärtig noch nicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht und somit noch nicht rechtskräftig bestätigt.

Dessau-Wörlitzer Elbaue | DE 4140-304 | FFH0067LSA (erweitert um 67 ha)

Letzte Aktualisierung: 22.11.2022

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Natura 2000 und geschützte Teile von Natur und Landschaft

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Reideburger Straße 47
06116 Halle (Saale)

Frau Heike Hoppe
Tel.: +49 345 5704-611
E-Mail: heike.hoppe(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de