Onlinehandel mit Chemikalien
Seit 2004 beschäftigt sich eine Expertengruppe der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) mit der Überwachung des Chemikalienhandels im Internet. Das Internet wird schwerpunktmäßig durchsucht, um Verdachtsfälle oder Verstöße gegen das Chemikalienrecht aufzudecken und zu beheben. Zusammenfassende Ergebnisberichte werden in regelmäßigen Abständen erstellt und auf der Internetseite der BLAC veröffentlicht.
Zur Unterstützung der Wirtschaftsakteure bei der rechtskonformen Gestaltung ihrer Internetaufritte erarbeitete die Expertengruppe ein „Merkblatt Gute Internetpraxis für den Chemikalienhandel", das auf der Internetseite der BLAC zur Verfügung steht.
Inverkehrbringer werden an folgende Schwerpunkte herangeführt:
- was bei Werbung für die Chemikalien zu beachten ist
- welche Abgabevorschriften einzuhalten sind
- welche Bedeutung die "Beschränkung" nach der REACH-Verordnung hat
- wie Chemikalien nach CLP-Verordnung gekennzeichnet und verpackt sein müssen
Ansprechpartner
Ansprechpartner für Unternehmen in Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt, Sachgebiet Chemikaliensicherheit.
Zusätzliche Informationen und Hilfestellungen bietet das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt über die REACH-CLP-Biozid-Auskunftsstelle an.
Aktualisierungsdatum
02.09.2026
Nutzungsbedingungen externer Webseiten
- ECHA
- EUR-Lex
- BAuA
- Bundesumweltministerium
