Fluorierte Treibhausgase, ozonschichtschädigende und klimawirksame Gase (F-Gase); Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
Es gibt Stoffe, die die Ozonschicht schädigen oder auch klimaschädlich sind. Es handelt sich hierbei um eine weltweite Problematik, die nur gemeinschaftlich bewältigt werden kann. Internationale Abkommen und völkerrechtlich verbindliche Vorgaben wurden auf europäischer Ebene durch zwei wesentliche Verordnung umgesetzt:
- Verordnung (EU) 2024/590 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
- Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase
Beide Verordnungen haben zum Gegenstand die klimawirksamen und ozonschichtschädigenden Emissionen zu begrenzen, Alternativen in Betracht zu ziehen und die Verwendung zu beschränken.
Nationale Vorschriften
Ergänzend zu den EU-Regelungen gilt in Deutschland die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase. Die Verordnung enthält neben chemikalien- und abfallrechtlichen Regelungen Konkretisierungen zu den Sachkunde- und Zertifizierungsvorschriften der EU-Verordnungen.
Unternehmenszertifizierung gem. ChemKlimaschutzV
Die Inhalte und Erläuterungen zur Unternehmenszertifizierung finden Sie ausführlich auf den Seiten des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalts: Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt
Ansprechpartner und Antragsunterlagen finden auf unserer Kontaktseite (siehe "Mehr zum Thema"). Die Anträge sind mit folgenden Unterlagen:
- Sachkundebescheinigung (des beschäftigten Personals)
- Lieferscheine folgender Werkzeuge: Löteinrichtung, Dichtheitsprüfgerät, Monteurhilfe, Absaugstation
- Gewerbeanmeldung
- Eintragung Handwerksrolle
per E-Mail oder per Post zu richten an:
Landesverwaltungsamt
Referat 402 Chemikaliensicherheit
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)
Sachkundebescheinigungen werden den Personen (auf Antrag) ausgestellt, die am Kältemittelkreislauf tätig sind. In Abhängigkeit der Kältemittel - fluorierten Treibhausgase und Kohlenwasserstoffe, Ammoniak, Kohlendioxid - werden entsprechende Schulungen und Auffrischungskurse angeboten.
Mit der Novellierung wurden neue Sachkundekategorien definiert und auf 7 Jahre befristet.
Entsprechende Schulungen werden von den Industrie- und Handwerkskammern, SHK-Verbänden und weiteren Bildungsträgern angeboten. Eine Liste von anerkannten Bildungsträgern führt die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC): Publikationen - Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC)
Anerkennung von Bildungsträgern
Für die Abnahme von Sachkundeprüfungen, für die Durchführung von Trainingsprogrammen sowie zur Ausstellung der Sachkundebescheinigungen können Aus- oder Fortbildungseinrichtungen oder Unternehmen auf Antrag als berechtigt anerkannt werden. Zuständig für die Entgegennahme von Anträgen auf Anerkennung von Stellen ist das Landesamt für Umweltschutz - E-Mail an Frau Dr. Jähn.
Aktualisierungsdatum
02.09.2026
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