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Handlungsgrundlage - Chemikaliengesetz (ChemG)

Das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG) ist das zen­trale Gesetz in Deutschland und vereint verschie­dene Ziele des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes. Es enthält insbesondere Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung des EU-Rechtes, insbesondere zur Durchführung der

  • REACH-Verordnung,
  • CLP-Verordnung,
  • Biozid-Verordnung und zur
  • F-Gas-Verordnung.

Weitere Schwerpunkte sind:

  • ergänzende Vorschriften zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische
  • Vorschriften bezüglich der Mitteilungen für die Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen
  • Ermächtigung zu Verboten/Beschränkungen sowie Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten
  • Durchführung von Stoffprüfungen nach den Grundsätzen der Guten Laborpraxis (GLP)

Konkretisiert werden die Anforderungen des ChemG durch verschiedene Verordnungen des allgemeinen als auch des speziellen Stoffrechts.

Verordnungen auf Grundlage des Chemikaliengesetzes

Auf Grundlage der im Chemikaliengesetz enthaltenen Verordnungsermächtigung wurden insbesondere folgende Verordnungen erlassen:

Aktualisierungsdatum
02.09.2026

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