Berichtspflichten
Betriebliche Umweltdatenberichterstattung - BUBE-Online
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Wichtiger Hinweis für berichtspflichtige Anlagenbetreiber
Die Webanwendung zur Betrieblichen UmweltdatenBerichtErstattung „BUBE-Online“ steht unter der Website https://bube-portal.de zur Verfügung.
Hier wird beschrieben, wie Sie sich unter Einrichtung der 2-Faktor-Authentifizierung in BUBE-Online anmelden.
Ab sofort ist es für Betreiber möglich die Berichterstattung für Ihren PRTR/GFA-Bericht für das Berichtsjahr 2025 über BUBE-Online vorzunehmen und den Bericht abzugeben. Der Termin für die Berichtsabgabe ist der 30. April 2026. In Ausnahmefällen und nach Antrag bei Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde ist ein Fristverlängerung bis 31. Mai 2026 möglich.
Hinweis zur Erfassung des Produktionsvolumens: Es ist mindestens eine Meldung zum Produktionsvolumen mit der zur PRTR-Haupttätigkeit entsprechenden, korrelierenden Einheit zu tätigen (ein Beispiel: Im Falle einer Betriebseinrichtung, die als Haupttätigkeit 1(c) gemeldet hat, ist die Einheit GJ_1(c) anzugeben). Zu berichten ist das tatsächliche Produktionsvolumen und nicht das genehmigte Produktionsvolumen. Weitere Meldungen zum Produktionsvolumen können entsprechend der weiteren Tätigkeiten der Betriebseinrichtung mit den entsprechenden, korrelierenden Einheiten erfolgen. Weitere Hinweise sowie eine Eingabehilfe sind im Hilfebereich in BUBE-Online hinterlegt.
Information zur 11. BImSchV (Emissionserklärung) für das Berichtsjahr 2024
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat im Herbst 2025 auf ihrer 153. Sitzung beschlossen, die Berichtspflichten gemäß 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2024 auszusetzen. Eine Abgabe der Emissionserklärung für 2024 ist daher nicht erforderlich. Eine formelle Änderung der 11. BImSchV zur Aussetzung für das Berichtsjahr 2024 steht noch aus; diese wird derzeit jedoch vom Verordnungsgeber eingeleitet. Zudem findet aktuell eine Evaluation der 11. BImSchV statt, die Hinweise über die zukünftige Ausgestaltung der Verordnung geben soll. Informationen zum nächsten Berichtsjahr 2028 und zum weiteren Umgang mit der Emissionserklärung folgen zu gegebener Zeit.
Emissionserklärungen
Für eine Reihe von immissionsschutzrechtlichen genehmigungsbedürftigen Anlagen sind durch die Betreiber Emissionserklärungen nach der Emissionserklärungs-Verordnung – 11. BImSchV abzugeben.
Die Erklärungspflicht erfolgt aller vier Jahre. Erstes Berichtsjahr war das Kalenderjahr 2008, für das im Jahr 2009 die Emissionserklärung abzugeben war.
Termine
Ab dem Berichtsjahr 2008 alle 4 Jahre im Folgejahr
- 30.04. - Beantragung einer Fristverlängerung für die Abgabe der Emissionserklärung durch den Betreiber
- 31.05. - Abgabe der Emissionserklärung durch den Betreiber
- 30.06. - Letzter Termin für die Abgabe der Emissionserklärung bei Fristverlängerung
Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärungen erfolgt bundeseinheitlich über das Internet mit der Webanwendung Betriebliche Umweltdatenberichterstattung (BUBE).
Mit Ihren Fragen wenden Sie sich bitte an die für Ihren Betrieb zuständige Behörde. Für Fragen zur Emissionserklärung nach 11. BImSchV entweder
- das Landes-Verwaltungsamt (LVwA) oder
- das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) oder
- die Landkreise und kreisfreien Städte.
PRTR - Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister
PRTR steht für Pollutant Release and Transfer Register.
Ein solches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister informiert online z.B. über Schadstoffe, die von großen Industriebetrieben in Ihrer Region freigesetzt werden.
Auf Grundlage der Europäischen PRTR-Verordnung (E-PRTR-VO VO 166/2006 EU) berichten Industriebetriebe der 27 europäischen Mitgliedstaaten über
- die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden
- die Verbringung von Abfallmengen und
- die Verbringung von Schadstoffen im Abwasser, das in externe Kläranlagen eingeleitet wird.
Das europäische Register enthält außerdem Informationen zu Emissionen aus diffusen Quellen bspw. aus Verkehr und Landwirtschaft.
Umfassende Informationen und Arbeitshilfen zum PRTR werden unter http://www.thru.de/ angeboten.
Die Erfassung und Abgabe der PRTR-Berichte erfolgt online über das Internet mit der Webanwendung Betriebliche Umweltdatenberichterstattung (BUBE).
Mit Ihren Fragen wenden Sie sich bitte an die für Ihren Betrieb zuständige Behörde. Das ist für Fragen zum PRTR und zu den Großfeuerungsanlagen nach 13. BImSchV entweder
- das Landes-Verwaltungsamt (LVwA) oder
- das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB).
Großfeuerungsanlagen (GFA) - Bericht
Betreiber großer industrieller Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW und mehr den sogenannten GroßFeuerungsAnlagen (GFA) haben gemäß 13. BImSchV jährlich eine Aufstellung der Emissionen an Schwefeloxide (SOx), Stickstoffoxide (NOx) und Staub sowie den Gesamtenergiemengen je Brennstoffart den zuständigen Behörden vorzulegen. Für Betreiber einer abfallmitverbrennenden Großfeuerungsanlage gelten gemäß 17. BImSchV analoge Berichtspflichten.
Die Erfassung und Abgabe der GFA-Meldungen erfolgt online über das Internet mit der Webanwendung Betriebliche Umweltdatenberichterstattung (BUBE).
Mit Ihren Fragen wenden Sie sich bitte an die für Ihren Betrieb zuständige Behörde. Das ist für Fragen zum PRTR und zu den Großfeuerungsanlagen nach 13. BImSchV entweder
- das Landes-Verwaltungsamt (LVwA) oder
- das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB).





