Menu
menu

Asiatische Hornisse: Landesamt für Umweltschutz bittet um Meldung von Sichtungen

Eine ursprünglich aus Asien stammende Hornissenart breitet sich in Deutschland aus. Bislang wurden für Sachsen-Anhalt noch keine Meldungen bestätigt, mit dem Auftauchen der Art wird jedoch gerechnet.

Die in Deutschland einheimische Europäische Hornisse hat vor einigen Jahren Gesellschaft bekommen. Die Asiatische Hornisse Vespa velutina wurde bereits 2004 nach Südfrankreich verschleppt und breitet sich seitdem kontinuierlich aus. In Deutschland hat sie 2014 südliche und westliche Landesteile erreicht, wurde inzwischen aber auch vereinzelt in Hamburg und Berlin gefunden.

„Ausgehend von der Ausbreitungsdynamik der vergangenen Jahre rechnen wir mit der Ankunft dieser invasiven Hornissenart in Sachsen-Anhalt“, sagt Dr. Daniel Rolke, Insektenkundler am Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU), und bittet Bürgerinnen und Bürger Sichtungen zu melden. Die erfassten Hinweise werden zum einen an die EU-Kommission übermittelt, zum anderen sind sie für das Auffinden und die Entfernung der Nester wichtig.

Um eine Asiatische Hornisse zu erkennen, muss man genau hinschauen: Während die einheimische Europäische Hornisse einen rotbraun und schwarz gefärbten Brustabschnitt besitzt, ist dieser bei der etwas kleineren Asiatischen Hornisse vollständig schwarz. Ebenso sind die Beine der heimischen Art rotbraun, die der invasiven Art schwarz mit gelben Füßen.

„Für die Beseitigung eines Vorkommens muss der Neststandort ausfindig gemacht werden. Das ist jedoch nicht einfach, die Nester sind häufig schwer zu finden.“ erläutert Rolke weiter. Auf keinen Fall sollten Bürgerinnen und Bürger ein mutmaßliches Nest auf eigene Faust entfernen. Hier ist immer Rücksprache mit den Naturschutzbehörden nötig. Auch die Asiatische Hornisse kann stechen. Eine erhöhte Gesundheitsgefahr im Vergleich zur heimischen Art besteht nach derzeitiger Kenntnis jedoch nicht.

Beobachtungen lebender oder toter Asiatischer Hornissen oder Nester in Sachsen-Anhalt können über das Meldeportal des Landesamtes online gemeldet werden. Dafür wird ein Foto oder Video benötigt.