Berichtspflichten
Betriebliche Umweltdatenberichterstattung - BUBE-Online
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Wichtiger Hinweis für berichtspflichtige Anlagenbetreiber
Die Webanwendung zur Betrieblichen UmweltdatenBerichtErstattung „BUBE-Online“ steht ab sofort unter der Website https://bube-portal.de zur Verfügung.
Sämtliche Benutzerkennungen wurden vergeben und in das neue System importiert. Den berichtspflichtigen Betreibern werden die Kennungen sowie die Einmalpassworte nun von Ihren zuständigen Genehmigungsbehörden übermittelt. Die ersten Schreiben befinden sich derzeit auf dem Weg. Der Prozess kann noch einige Tage in Anspruch nehmen.
Hier wird beschrieben, wie Sie sich nach Erhalt der Kennung und des Einmalpasswortes unter Einrichtung der 2-Faktor-Authentifizierung in BUBE-Online anmelden.
Aus der „alten“ BUBE-Online-Anwendung wurden verschiedene Daten in die neue Anwendung migriert. So stehen für die Berichtsjahre 2017 bis 2022 zunächst die Stammdaten sowie die PRTR-Fachdaten und die Fachdaten zu den Großfeuerungsanlagen (GFA) (13./17. BImSchV) zur Verfügung.
Die Betreiber werden aufgefordert ihre PRTR- und GFA-Berichte für das Berichtsjahr 2023 so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis zum 31.05.2024 abzugeben. Die gesonderte Beantragung einer Fristverlängerung ist in diesem Zusammenhang nicht erforderlich.
Als Hilfestellung für die Bedienung von BUBE-Online wurden Schulungsvideos erstellt. Die Hilfen für die Anmeldung sind auf der BUBE-Startseite unter „Schulungsvideos“ zu finden. Die weiteren Schulungsvideos sind nach der Anmeldung in BUBE unter Hilfen (Fragezeichensymbol im oberen rechten dunkelblauen Bereich – mouseover: „Kontakte, Anleitungen, Dokumente etc.“) hinterlegt. In den Hilfen ist außerdem ein Link zum „Experten-Wiki“ hinterlegt, unter dem fachliche Hintergrundinfos und FAQs behandelt werden.
Derzeit bestehen leider noch einige Probleme mit der Anwendung. Zunächst jedoch die positive Nachricht: Die Komplexprüfung für das Berichtsjahr 2023 im PRTR-Modul funktioniert und die Berichte können abgegeben werden. Sollte die Abgabe dennoch nicht funktionieren schauen Sie bitte in das Prüfprotokoll der Komplexprüfung, welches Fehler ausweisen kann, die zunächst durch Sie behoben werden müssen. Das Prüfprotokoll befindet sich im PRTR-Modul auf der Betriebsstätten-Übersichtsseite unter Aktionen rechts neben dem Auge (Zettel-Symbol). Sollte das auch nicht weiterhelfen wenden Sie sich bitte an Frau Pleyer (nebenstehende Kontaktdaten).
Darüber hinaus gibt es noch Probleme mit dem PDF des PRTR-Berichtes. Dieser weist verschiedene falsche Angaben auf. An der Lösung wird gearbeitet und es wird an dieser Stelle bekannt gegeben, sobald das Problem behoben wurde.
Außerdem noch ein Hinweis bezüglich der Aufgabe im PRTR-Modul „keine Schwellwertüberschreitung kennzeichnen“. Wenn Sie diese Aktion durchführen, bekommen Sie derzeit leider noch keine Erfolgsmeldung bzw. einen Nachweis angezeigt, dass diese Aktion funktioniert hat. Auch im PDF wird es leider noch falsch ausgewiesen. Das Programm nimmt den Befehl jedoch an und die Behörde kann diese Kennzeichnung auch sehen. Der Berichtsabgabe steht aus dieser Perspektive also nichts im Weg.
Falls Sie einmal nur eine weiße Seite im BUBE sehen sollten und der Klick auf verschiedene Module kein Ergebnis bringt, teilen Sie das bitte Fr. Pleyer mit (nebenstehende Kontaktdaten). Ihr Account muss dann von zentraler Stelle zurückgesetzt werden.
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Die Berichterstattung zum PRTR, zu den Großfeuerungsanlagen (13. BImSchV) sowie die Emissionserklärungen nach 11. BImSchV erfolgen online mit der Software BUBE-Betriebliche Umweltdatenberichterstattung (https://bube-portal.de). Bei Fragen zur Meldung zum PRTR, zur 13. BImSchV oder 11. BImSchV lesen Sie bitte die Bedienungsanleitungen und Fachhilfen.
Weitere Hilfetexte finden Sie auf der PRTR-Seite http://www.thru.de/. Außerdem werden PDF-Dokumente zum Download angeboten, unter anderem erste Schritte sowie Fachhilfen in Kurz- und Langversion.
Mit Ihren Fragen wenden Sie sich bitte an die für Ihren Betrieb zuständige Behörde. Das ist für Fragen zum PRTR und zu den Großfeuerungsanlagen nach 13. BImSchV entweder
- das Landes-Verwaltungsamt (LVwA) oder
- das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB).
Für Fragen zur Emissionserklärung nach 11. BImSchV entweder
- das Landes-Verwaltungsamt (LVwA) oder
- das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) oder
- die Landkreise und kreisfreien Städte.
Emissionserklärungen
Für eine Reihe von immissionsschutzrechtlichen genehmigungsbedürftigen Anlagen sind durch die Betreiber Emissionserklärungen nach der Emissionserklärungs-Verordnung – 11. BImSchV abzugeben.
Die Erklärungspflicht erfolgt aller vier Jahre. Erstes Berichtsjahr war das Kalenderjahr 2008, für das im Jahr 2009 die Emissionserklärung abzugeben war.
Termine
Ab dem Berichtsjahr 2008 alle 4 Jahre im Folgejahr
- 30.04. - Beantragung einer Fristverlängerung für die Abgabe der Emissionserklärung durch den Betreiber
- 31.05. - Abgabe der Emissionserklärung durch den Betreiber
- 30.06. - Letzter Termin für die Abgabe der Emissionserklärung bei Fristverlängerung
Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärungen erfolgt bundeseinheitlich über das Internet mit der Webanwendung Betriebliche Umweltdatenberichterstattung (BUBE).
PRTR - Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister
PRTR steht für Pollutant Release and Transfer Register.
Ein solches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister informiert online z.B. über Schadstoffe, die von großen Industriebetrieben in Ihrer Region freigesetzt werden.
Auf Grundlage der Europäischen PRTR-Verordnung (E-PRTR-VO VO 166/2006 EU) berichten Industriebetriebe der 27 europäischen Mitgliedstaaten über
- die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden
- die Verbringung von Abfallmengen und
- die Verbringung von Schadstoffen im Abwasser, das in externe Kläranlagen eingeleitet wird.
Das europäische Register enthält außerdem Informationen zu Emissionen aus diffusen Quellen bspw. aus Verkehr und Landwirtschaft.
Umfassende Informationen und Arbeitshilfen zum PRTR werden unter http://www.thru.de/ angeboten.
Die Erfassung und Abgabe der PRTR-Berichte erfolgt online über das Internet mit der Webanwendung Betriebliche Umweltdatenberichterstattung (BUBE).
Großfeuerungsanlagen (GFA) - Bericht
Betreiber großer industrieller Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW und mehr den sogenannten GroßFeuerungsAnlagen (GFA) haben gemäß 13. BImSchV jährlich eine Aufstellung der Emissionen an Schwefeloxide (SOx), Stickstoffoxide (NOx) und Staub sowie den Gesamtenergiemengen je Brennstoffart den zuständigen Behörden vorzulegen. Für Betreiber einer abfallmitverbrennenden Großfeuerungsanlage gelten gemäß 17. BImSchV analoge Berichtspflichten.
Die Erfassung und Abgabe der GFA-Meldungen erfolgt online über das Internet mit der Webanwendung Betriebliche Umweltdatenberichterstattung (BUBE).
letzte Aktualisierung: 24.05.2024