Berichtspflichten
Betriebliche Umweltdatenberichterstattung - BUBE-Online
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Wichtiger Hinweis für berichtspflichtige Anlagenbetreiber
Die Software zur Betrieblichen UmweltdatenBerichtErstattung "BUBE-Online" steht ab 05. April 2022 unter der neuen URL bube-online.org zur Verfügung. Die bisherige URL bube.bund.de ist vom Netz genommen worden.
Aufgrund der verspäteten Verfügbarkeit von BUBE-Online wird allen PRTR-berichtspflichtigen Anlagenbetreibern in Sachsen-Anhalt eine Fristverlängerung zur Berichtsabgabe (hier: Berichtsjahr 2021) bis 31. Mai 2022 gewährt. Eine gesonderte Beantragung ist nicht erforderlich. Im Falle von bereits eingereichten Verlängerungsanträgen bzw. bereits gewährten kürzeren Fristen ist ebenfalls die vor genannte Abgabefrist maßgebend.
Die neue Website der Fachanwendung „BUBE-Online“ wird vorläufig nur montags bis freitags von 6 bis 20 Uhr erreichbar sein. Die bereits vergebenen Nutzerbezeichnungen haben unverändert Bestand. Allerdings ist bei erstmaligem Aufruf der Website die Einrichtung eines neuen Passwortes nach der Passwortrichtlinie des Umweltbundesamtes notwendig.
Auf weitergehende Einzelheiten wird auf der Startseite von BUBE-Online hingewiesen.
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Die Berichterstattung zum PRTR, zu den Großfeuerungsanlagen (13. BImSchV) sowie die Emissionserklärungen nach 11. BImSchV erfolgen online mit der Software BUBE-Betriebliche Umweltdatenberichterstattung (http://www.bube-online.org). Bei Fragen zur Meldung zum PRTR, zur 13. BImSchV oder 11. BImSchV lesen Sie bitte die Bedienungsanleitungen und Fachhilfen.
Weitere Hilfetexte finden Sie auf der PRTR-Seite http://www.thru.de/. Außerdem werden PDF-Dokumente zum Download angeboten, unter anderem erste Schritte sowie Fachhilfen in Kurz- und Langversion.
Mit Ihren Fragen wenden Sie sich bitte an die für Ihren Betrieb zuständige Behörde. Das ist für Fragen zum PRTR und zu den Großfeuerungsanlagen nach 13. BImSchV entweder
- das Landes-Verwaltungsamt (LVwA) oder
- das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB).
Für Fragen zur Emissionserklärung nach 11. BImSchV entweder
- das Landes-Verwaltungsamt (LVwA) oder
- das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) oder
- die Landkreise und kreisfreien Städte.
Emissionserklärungen
Für eine Reihe von immissionsschutzrechtlichen genehmigungsbedürftigen Anlagen sind durch die Betreiber Emissionserklärungen nach der Emissionserklärungs-Verordnung – 11. BImSchV abzugeben.
Die Erklärungspflicht erfolgt aller vier Jahre. Erstes Berichtsjahr war das Kalenderjahr 2008, für das im Jahr 2009 die Emissionserklärung abzugeben war.
Termine
Ab dem Berichtsjahr 2008 alle 4 Jahre im Folgejahr
- 30.04. - Beantragung einer Fristverlängerung für die Abgabe der Emissionserklärung durch den Betreiber
- 31.05. - Abgabe der Emissionserklärung durch den Betreiber
- 30.06. - Letzter Termin für die Abgabe der Emissionserklärung bei Fristverlängerung
Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärungen erfolgt bundeseinheitlich über das Internet mit der Webanwendung Betriebliche Umweltdatenberichterstattung (BUBE).
PRTR - Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister
PRTR steht für Pollutant Release and Transfer Register.
Ein solches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister informiert online z.B. über Schadstoffe, die von großen Industriebetrieben in Ihrer Region freigesetzt werden.
Auf Grundlage der Europäischen PRTR-Verordnung (E-PRTR-VO VO 166/2006 EU) berichten Industriebetriebe der 27 europäischen Mitgliedstaaten über
- die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden
- die Verbringung von Abfallmengen und
- die Verbringung von Schadstoffen im Abwasser, das in externe Kläranlagen eingeleitet wird.
Das europäische Register enthält außerdem Informationen zu Emissionen aus diffusen Quellen bspw. aus Verkehr und Landwirtschaft.
Umfassende Informationen und Arbeitshilfen zum PRTR werden unter http://www.thru.de/ angeboten.
Die Erfassung und Abgabe der PRTR-Berichte erfolgt online über das Internet mit der Webanwendung Betriebliche Umweltdatenberichterstattung (BUBE).
Großfeuerungsanlagen (GFA) - Bericht
Betreiber großer industrieller Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW und mehr den sogenannten GroßFeuerungsAnlagen (GFA) haben gemäß 13. BImSchV jährlich eine Aufstellung der Emissionen an Schwefeloxide (SOx), Stickstoffoxide (NOx) und Staub sowie den Gesamtenergiemengen je Brennstoffart den zuständigen Behörden vorzulegen.
Die Erfassung und Abgabe der GFA-Meldungen erfolgt online über das Internet mit der Webanwendung Betriebliche Umweltdatenberichterstattung (BUBE).
letzte Aktualisierung: 05.04.2022