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Aktuelle Informationen zur 4. Runde der Lärmaktionsplanung

18.07.2024

Veröffentlichung des fertiggestellten Lärmaktionsplanes des Eisenbahnbundesamtes

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat am 17.07.2024 aufbauend auf die Ergebnisse der Lärmkartierung und eines zweistufigen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens die finale Fassung des Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken im Bundesgebiet veröffentlicht. Die finale Fassung des Lärmaktionsplanes sowie zusätzliches Begleitmaterial können Sie hier (Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes) einsehen. Es besteht die rechtliche Verpflichtung bis zum 18.07.2024  Lärmaktionspläne (4. Runde) aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. In Sachsen-Anhalt sind die Städte und Gemeinden für die Lärmaktionsplanaufstellung für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen zuständig. Die dem LAU übermittelten Lärmaktionspläne für Hauptverkehrsstraßen sind hier (Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren) einsehbar. Die Festlegung von Lärmschutzmaßnahmen sowie die Ausweisung von ruhigen Gebieten in den Plänen sind in das Ermessen der planaufstellenden Behörden gestellt. Die Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch turnusmäßig alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.

27.02.2024

Abschluss 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken im Bundesgebiet am 02.01.2024 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeschlossen. Nach Verlautbarungen des EBA haben sich etwa 2.000 Bürgerinnen und Bürger sowie 250 Kommunen zum vorgelegten Lärmaktionsplanentwurf geäußert. Derzeit erfolgen Auswertungen der zweiten Beteiligungsphase sowie die Überarbeitung des Lärmaktionsplanentwurfs. Die Veröffentlichung der Endfassung des Lärmaktionsplanes ist gemäß EBA am 17.07.2024 geplant. Den Planentwurf und die finale Fassung des Lärmaktionsplanes können Sie hier (https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/portal/apps/sites/#/lap1) einsehen. Das Landesamt für Umweltschutz hat die im Lärmaktionsplanentwurf dargestellten Lärmminderungsmaßnahmen an Haupteisenbahnstrecken in Sachsen-Anhalt hier (https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4-stufe-der-laermaktionsplanung/downloadbereich) eingestellt.

13.12.2023

Übersicht der geplanten und in Prüfung befindlichen Lärmminderungsmaßnahmen an Haupteisenbahnstrecken (HES) in Sachsen-Anhalt

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat am 20.11.2023 einen Lärmaktionsplanentwurf für alle Haupteisenbahnstrecken (HES) im Bundesgebiet veröffentlicht (Link zum Lärmaktionsplanentwurf). Eine HES umfasst ein Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zugfahrten pro Jahr. Die Art der Züge (Güter- oder Personenzüge, Fern- oder Nahverkehr) spielt bei der Ermittlung der Verkehrsbewegungen keine Rolle. Auch die Länge der Züge ist in diesem Zusammenhang nicht relevant. An der vom 13.03 bis 24.04.2023 durchgeführten 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben sich insgesamt 436 Bürgerinnen und Bürger aus Sachsen-Anhalt beteiligt. Dies entspricht etwa 4 Prozent der eingereichten Stellungnahmen. Die höchsten Teilnehmerzahlen verzeichnen Bitterfeld-Wolfen (100), Biederitz (54) und die Landeshauptstadt Magdeburg (44). Mit 100 Teilnehmenden übertrifft allein Bitterfeld-Wolfen jeweils die Beteiligungen sämtlicher 3 Stadtstaaten sowie der Bundesländer Thüringen, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern. Von den 2,196 Millionen in Sachsen-Anhalt lebenden Menschen sind im Einwirkungsbereich von HES insgesamt 46.410 Personen einem Lärmbelastungspegel oberhalb von 55 dB(A) für den 24-Stunden Lärmindex LDEN und 92.560 Personen Lärmeinwirkungen über 45 dB(A) für den im achtstündigen Nachtzeitraum geltenden Lärmindex LNight ausgesetzt. Vertreter des Bundes und der DB AG haben am 14.12.2020 das „Lärmschutzziel 2030“ ausgerufen, wonach bis Ende 2030 die Hälfte aller Anrainer an Bahnstrecken von Einwirkungen durch Schienenverkehrslärm entlastet werden sollen. Konkret heißt dies, dass von ca. 1,7 Millionen Menschen, die von Schienenverkehrslärm oberhalb des nächtlichen Lärmpegels von 57 dB(A) betroffen sind, insgesamt rund 850.000 Menschen bis 2030 entlastet werden. In der jüngeren Vergangenheit konnte insbesondere ein Rückgang der Geräuscheinwirkungen durch den Güterzugverkehr erwirkt werden. Hierzu hat maßgeblich das Schienenlärmschutzgesetz (SchlärmschG) beigetragen, welches seit Beginn der Netzfahrplanperiode 2020/2021 am 13.12.2020 grundsätzlich den Einsatz lauter Güterwagen auf der öffentlichen regelspurigen Schieneninfrastruktur in Deutschland verbietet. Abgesehen von dieser bereits umgesetzten Maßnahme soll vordergründig durch Ausweitung des freiwilligen Lärmsanierungsprogrammes des Bundes das Lärmschutzziel 2030 erreicht werden. Im Rahmen des freiwilligen Lärmsanierungsprogrammes werden für allgemeine und reine Wohngebiete sowie für Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten und Altenheime 64 dB(A) im Tageszeitraum (6.00 bis 22.00 Uhr) und 54 dB(A) im Nachtzeitraum (22.00 bis 6.00 Uhr) als Auslösewerte angesetzt. Dies ist gleichbedeutend mit einer Absenkung um 3 dB(A) gegenüber bisherigen Programmen. Diese Absenkung macht es erforderlich, dass selbst bereits sanierte Abschnitte einer Neuberechnung unter Berücksichtigung der neuen Auslösewerte unterzogen werden müssen (Hinweis: im Planentwurf werden diese Streckenabschnitte mit X65 gekennzeichnet). Das Gesamtkonzept zur freiwilligen Lärmsanierung wurde letztmalig mit Stand Oktober 2022 fortgeschrieben (Link zum Gesamtkonzept zur freiwilligen Lärmsanierung).

Dieses Gesamtkonzept zur Lärmsanierung ist Gegenstand des vorliegenden Lärmaktionsplanentwurfes. Die Reihenfolge der Umsetzung der vorgesehenen Lärmminderungsmaßnahmen erfolgt auf Grundlage einer Priorisierung (hier: Verwendung einer dimensionslosen Priorisierungskennziffer PKZ).  Dabei werden Abschnitte bevorzugt saniert, bei denen die Wirkung des Lärmschutzes besonders hoch ist und an denen viele Anwohnende von Lärm betroffen sind. In den nachstehenden Übersichten sind der Stand der Planungen, die bereits realisierten bzw. in der Umsetzung befindlichen sowie die noch nicht abschließend bewerteten Sanierungsabschnitte der 76 von Schienenverkehrslärm betroffenen Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt dargestellt. Bis zum 02.01.2024 besteht für die Öffentlichkeit noch die Möglichkeit sich über die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de zum Lärmaktionsplanentwurf zu äußern.

25.10.2023

Ankündigung der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes

Nach Auswertung der etwa 11.000 eingegangenen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern zur zentralen Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) am 20. November 2023 einen Lärmaktionsplanentwurf. Vom 20.11.2023 bis zum 02.01.2024 hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit sich zum Planentwurf sowie zum Beteiligungsverfahren zu äußern. Im Rahmen dieser zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können im genannten Zeitraum Stellungnahmen über die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de übermittelt werden. Der Entwurf kann sowohl auf der Beteiligungsplattform als auch unter www.eba.bund.de/lap eingesehen werden. Das EBA ist für weitergehende Fragen zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der 4. Runde entweder per E-Mail (umgebungslaerm(at)eba.bund.de) oder postalisch (Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn) unter dem Stichwort „Umgebungslärm“ erreichbar.
Eine Übersicht der von Verkehrslärm durch Haupteisenbahnstrecken (HES) betroffenen Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt sowie einen Überblick zum Stand der Lärmaktionsplanung finden Sie hier.

06.10.2023

Verkehrsbelegungszahlen Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken

Die der Lärmkartierung zugrunde liegenden Verkehrsmengen beruhen auf den Straßenverkehrszähldaten der LSBB - Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (Hauptverkehrsstraßen) sowie den Verkehrsermittlungen des Eisenbahnbundesamtes (Haupteisenbahnstrecken). Die Verkehrsbelegungszahlen der einzelnen Gemeinden und Städte gehen aus den nachfolgenden Übersichten hervor.

11.08.2023

Muster für die Bekanntmachung zur 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung

Für die Vorbereitung der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung können die lärmkartierungspflichtigen Städte und Gemeinden die nachstehende Vorlage verwenden.

31.07.2023

Muster für Lärmaktionsplan (2. Fassung) und Berichtsvorlagen

Nach der EuGH-Rechtsprechung müssen Lärmaktionspläne für alle Gebiete aufgestellt werden, die kartiert werden mussten. In Sachsen-Anhalt obliegt die Verpflichtung zur Lärmaktionsplanung den Städten und Gemeinden. Lärmaktionspläne sind in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen (HVS), Haupteisenbahnstrecken (HES), Großflughäfen (GFH) und Ballungsräume (AGG) aufzustellen. Um den Städten und Gemeinden die Umsetzung dieser Verpflichtung zu erleichtern, werden nachstehend Musterformulare für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (gelb markiertes Blatt der Unterlage) und Vorlagen für die Berichterstattung an das Landesamt für Umweltschutz (rot markierte Blätter der Unterlage) zum Download bereit gestellt. Die Berichtsvorlagen umfassen für jede Lärmart jeweils die Themenfelder „Allgemeines“, „Öffentlichkeitsarbeit“, „Lärmkartierung“, „Maßnahmen“, „Wirkungen“ und „Ruhige Gebiete“. Die zur Lärmaktionsplanung verpflichteten Städte und Gemeinden sind gegebenenfalls mehreren Lärmarten ausgesetzt (z. B. Lärmeinwirkungen durch HVS und HES). Für die insgesamt 5 auftretenden Fallkonstellationen der Betroffenheit durch die einzelnen Lärmarten werden jeweils gesonderte Formularsätze vorgehalten. Die von den Städten und Gemeinden konkret zu verwendenden Formularsätze gehen aus der nachfolgenden Karten- bzw. Tabellenübersicht hervor.

Unterlagen zum Download

28.07.2023

Im Lärmaktionsplan ist die geschätzte Anzahl der Personen anzugeben, für die sich der Lärm innerhalb der kommenden 5 Jahre reduziert. Diese Angaben bereiten Probleme, wenn sowohl Kenntnisse zu Maßnahmenwirkungen fehlen als auch keine Fachanwendungen (GIS u.a.) für die Bestimmung der Anzahl der Lärmbetroffenen zur Verfügung stehen. Für diese Zwecke wurde ein einfaches Schätzverfahren zur Ermittlung der Wirksamkeit von Lärmminderungsmaßnahmen für den Straßenverkehr und für Straßenbahnen entwickelt. Unter Verwendung von Luftbild, topografischer Karte und Lärmkarte gestattet das Schätzverfahren ein für die Lärmaktionsplanung (einschließlich der zugehörigen Berichterstattung) hinreichend genaue Maßnahmenbeurteilung anhand der Reduzierung der Betroffenenanzahlen. Das Schätzverfahren ist im nachstehenden Entwurf der Broschüre des Umweltbundesamtes beschrieben (UBA 2023 - Schätzverfahren). Redaktionell kann die Broschüre noch geändert werden, inhaltlich ist sie abgeschlossen.

14.07.2023

Im Rahmen der 25. Sitzung des Arbeitskreises „Entwicklung des ländlichen Raumes“ des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt am 05.07.2023 in Burg wurde die laufende Lärmaktionsplanung (4. Runde) in Sachsen-Anhalt thematisiert. Den Beitrag des LAU finden Sie hier.

05.07.2023

Die nachstehende Vorlage dient als Hilfestellung für die (erstmalige) Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für Hauptverkehrsstraßen. Bitte beachten Sie, dass notwendige Aktualisierungen in Form von Review-Fassungen des Muster-Lärmaktionsplanes nicht ausgeschlossen werden. In der Vorlage sind alle Informationen enthalten, die nach Bundes-Immissionsschutzgesetz, nach Anhang V der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie entsprechend des EU-Durchführungsbeschlusses 2021/1967 für die spätere Berichterstattung der Lärmaktionsplanung an die EU-Kommission benötigt werden. Vor diesem Hintergrund besteht für alle lärmkartierungspflichtigen Städte und Gemeinden die Verpflichtung, den ausgefüllten "Muster-Lärmaktionsplan" (= Bericht) dem LAU zu übermitteln, selbst wenn ein nicht auf dieser Vorlage basierender Lärmaktionsplan erstellt wird. Zwecks automatisierter Datenverarbeitung ist die Vorlage als Formularsatz ausgeführt. Abgesehen von den Erläuterungen und Ausfüllhinweisen auf der rechten Seitenhälfte der Vorlage bieten die LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung (vgl. Link auf dieser Ansicht) weitergehende Informationen.

Vorlage: Erste Fassung des "Muster-Lärmaktionsplanes - Hauptverkehrsstraßen" (ersetzt durch 2.Fassung vom 31.07.2023)

03.07.2023

Am 20. April 2023 hat der EuGH den Mitgliedstaat Polen wegen fehlender Lärmaktionspläne verurteilt. Eine maschinelle Rohübersetzung in deutscher Sprache finden Sie hier (EuGH-Urteil). 3 Punkte des Urteils gilt es auch im Rahmen der aktuell laufenden Lärmaktionsplanung zu berücksichtigen:

1. Keine nationalen Auslösewerte für Lärmaktionspläne (Rn. 29, 47)

Der EuGH bestätigt nochmals seine Rechtsauffassung, wonach die Verpflichtung Lärmaktionspläne aufzustellen unabhängig davon gilt, ob nationale Grenzwerte überschritten werden. Nationale Grenzwerte, die Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung definieren, sind rechtswidrig. Alle Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt, für die in 2022 Lärmkarten zu erstellen waren, müssen daher bis zum 18. Juli 2024 jeweils einen Lärmaktionsplan für ihr Gebiet aufstellen.

2. Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete erforderlich (Rn. 35, Tenor)

Nach § 47d Abs. 2 BImSchG haben Lärmaktionspläne den Mindestanforderungen nach Anhang V der europäischen Umgebungslärmrichtlinie zu entsprechen. Zu diesen Mindestanforderungen gehören auch geplante Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete. Gemäß Durchführungsbeschluss 2021/1967/EU muss mindestens eine Maßnahme zum Schutz ruhiger Gebiete angegeben werden, sofern im Lärmaktionsplan ruhige Gebiete ausgewiesen werden. Dies kann beispielsweise die Berücksichtigung durch andere Planungsträger bei deren Planungen sein.

3. Separate Lärmaktionspläne für Hauptlärmquellen in Ballungsräumen erforderlich (Rn. 41f.)

Für die Hauptlärmquellen in Ballungsräumen müssen separate Zusammenfassungen der Lärmaktionspläne jeweils für die Hauptlärmquellen und den Ballungsraum übermittelt werden. Um den Vollzug zu erleichtern, bietet das Umweltbundesamt (UBA) ein vereinfachtes Verfahren an: UBA wird die erforderlichen Angaben aus der Zusammenfassung des Lärmaktionsplans eines Ballungsraums automatisch in die Vorlagen für jeweiligen Hauptlärmquellen überführen und separat übermitteln: Voraussetzung für dieses vereinfachte Verfahren ist, dass in der Zusammenfassung des Lärmaktionsplans für die Ballungsräume Halle (Saale) und Magdeburg explizit steht, dass diese auch für die Hauptlärmquellen innerhalb des Ballungsraums gilt.

13.04.2023

Muster für die Bekanntmachung zur 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung

Für die Vorbereitung der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung können die lärmkartierungspflichtigen Städte und Gemeinden die nachstehende Vorlage verwenden.

06.04.2023

Zur Vorstellung und Erörterung der Durchführung der anstehenden Lärmaktionsplanung in Sachsen-Anhalt hatte das Umweltministerium die lärmkartierungspflichtigen Städte und Gemeinden zu einer Online-Informationsveranstaltung am 5. April 2023 eingeladen.

Unterlagen zum Download

 

Lärmaktionsplanung 2024

Auf Basis des neu in der Europäischen Union (EU) eingeführten Berechnungsverfahrens CNOSSOS wurde im Jahr 2022 für alle Hauptverkehrsstraßen (hier: durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV ab 8.200 Kfz/Tag), Haupteisenbahnstrecken (hier: ab 30.000 Zugbewegungen/Jahr) und Ballungsräume (hier: ab 100.000 Einwohner und Bevölkerungsdichte ab 1.000 Einwohner/km2) eine aktualisierte Lärmkartierung durchgeführt. Die aktuellen Lärmkarten stellen die wichtigste Informationsgrundlage für die bis zum 18. Juli 2024 auszufertigenden Lärmaktionspläne dar. Die Lärmaktionspläne werden getrennt nach den jeweiligen Verkehrswegen und Ballungsräumen fortgeschrieben beziehungsweise erstmalig aufgestellt. Sie unterliegen unterschiedlichen Zuständigkeiten. Die Vorgehensweise und der Ablauf der Lärmaktionsplanung in Sachsen-Anhalt werden auf der nachstehenden Internetseite zur Lärmaktionsplanung näher erläutert.

29.03.2023

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) führt im Rahmen der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen der DB Netz AG vom 13. März bis 24. April 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Bürgerinnen und Bürger haben in diesem Zeitraum die Möglichkeit sich über die freigeschaltete Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken und sich zu Lärmproblemen zu äußern. Eine rechtliche Verpflichtung zur Lärmaktionsplanung besteht ausschließlich für Haupteisenbahnstrecken HES (hier: Schienenwege von Eisenbahnen mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr). Im Internetangebot des EBA sind – abweichend von anderslautenden Angaben – auch Lärmkarten von Schienenwegen veröffentlicht worden, bei denen es sich nicht um HES handelt. Ausgehend von den Lärmkartierungsergebnissen des EBA wurde daher eine Übersicht der im Einwirkungsbereich von HES gelegenen Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt erstellt. In der Übersicht sind ausschließlich diejenigen Städte und Gemeinden dargestellt, die hinsichtlich der zu erfassenden Bezugsgrößen (Einwohner, Fläche, Wohnungen, Krankenhäuser, Schulen) Einträge (d.h. Überschreitungen der niedrigsten Lärmindices LDEN > 55 dB(A) und/oder LNight > 45 dB(A)) aufweisen. In Sachsen-Anhalt sind an insgesamt 76 der an HES gelegenen Städten und Gemeinden Lärmbetroffenheiten zu verzeichnen.

Letzte Aktualisierung: 27.02.2024

Ansprechpartner

Immissionsschutz, Luftqualität, Physikalische Einwirkungen

Dr. Robin Sircar
Tel.: +49 345 5704 511
E-Mail an Herrn Dr. Sircar

Achim Zetek
Tel.: +49 345 5704 570
E-Mail an Herrn Zetek