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Hinweise/Leitfäden der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI)

Verschiedene Leitfäden und Hinweise der LAI

  1. LAI-Hinweise zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen  
  2. LAI-Hinweise zur Lärmkartierung
  3. LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung
  4. LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA) 
  5. LAI-Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windkraftanlagen von 
  6. LAI-Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten
    Hier finden Sie zusätzlich einen Online-Assistenten zum LAI-Leitfaden
  7. Freizeitlärmrichtlinie
  8. LAI-Hinweis zur Auslegung der TA-Lärm
  9. Eckpunkte zur Verbesserung des Lärmschutzes in Deutschland unter Darstellung der Position der Verkehrsseite (Physikalische Einwirkungen)

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Allgemeine Hinweise zu Möglichkeiten des Schutzes vor Lärm an bestehenden Straßen

Gemäß geltenden gesetzlichen Reglungen besteht in Deutschland kein Anspruch auf den Schutz vor Lärm an bestehenden Verkehrswegen. Jedoch werden im Rahmen von freiwilligen Lärmsanierungsprogrammen des Bundes und der Länder an bestehenden Verkehrswegen (Straßen- und Schienenstrecken) umfangreiche finanzielle Mittel bereitgestellt, um auch den betroffenen Einwohnern an diesen Verkehrswegen die Lebensqualität zu verbessern. Im Wesentlichen kommen dabei Maßnahmen zur Sanierung der Straßenoberflächen (Beläge), Maßnahmen des aktiven Schallschutzes durch den Bau von Schallschutzwänden und –wällen und im Einzelfall passive Schallschutzmaßnahmen, wie z.B. Schallschutzfenster zum Einsatz. Verkehrsorganisatorische Maßnahmen, wie Lkw-Fahrverbote oder –Beschränkungen (teilweise auch nur nachts) oder Geschwindigkeitsreduzierungen sowie die Planungen zum Bau von Ortsumgehungstraßen runden die Möglichkeiten des Schutzes der Bürger vor schädlichem Straßenverkehrslärm ab. Die Umsetzung aller Vorschläge Ihrer Stadt/Gemeinde zu baulichen und verkehrsorganisatorischen Maßnahmen kann nur im Einvernehmen mit der unteren und oberen Verkehrsbehörde, der Landesstraßenbaubehörde und dem Landesverwaltungsamt erfolgen. 

Weitere Informationen sind den Eckpunkt-/Berichtspapieren der LAI zur Verbesserung des Lärmschutzes in Deutschland unter Darstellung der Position der Verkehrsseite 

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Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA)

  1. Hinweise der LAI zum Schallimmissionsschutz bei WKA
  2. Hinweise der LAI zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von WKA von 2019
  3. Weitere Hinweise zum Schallschutz bei WKA (Erfahrungen in Sachsen-Anhalt)
  4. WEA - Aktuelle Fragen
  5. WEA - Interimsverfahren
  6. WEA - Spezielle Fragen im Genehmigungsverfahren (nicht barrierefrei)

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Hinweise zu Luft-Wärmepumpen

Die Aufstellung von Klimageräten und Luft-Wärmepumpen soll dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechend erfolgen. Dies dient auch der Vermeidung von nachträglichen Abhilfemaßnahmen, die in der Regel nur mit vergleichsweise hohem Aufwand möglich sind.

Für die einfache und schnelle Ermittlung eines geeigneten Standortes für Ihre Luft-Wärmepumpe oder aber die Ermittlung des maximal zulässigen Schalleistungspegels bei bekanntem Aufstellort der neuen Luft-Wärmepumpe können Sie die nachstehende kostenlose Onlineanwendung nutzen (Klicken auf Online-Assistent). Hier bekommen Sie außerdem weitere nützliche Hintergrundinformationen und Tipps zum Thema Schallschutz.

  1. LAI-Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei Luft-Wärmepumpen und anderen stationären Geräten 
  2. Online-Assistent zum LAI-Leitfaden

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Ansprechpartner

Immissionsschutz, Luftqualität, Physikalische Einwirkungen

Dr. Robin Sircar
Tel.: +49 345 5704 511
E-Mail an Herrn Dr. Sircar

Arnold Fuss
Tel.: +49 345 5704-540/542
E-Mail an Herrn Fuss