Internationaler Artenschutz (CITES)
NEU: Schutzstatusänderungen ab 23. Februar 2023
Durch die 19. WA-Vertragsstaatenkonferenz in Panama wurde u. a. die Neuaufnahme von Schamadrossel, Zebrawels (L46) und verschiedenen Schildkrötenarten (Moschusschildkröte, Schlammschildkröten, Höckerschildkröten und Erdschildkröten) beschlossen.
Weitere Neuerungen zum 19. Januar 2023 betreffen die Vermarktungsgenehmigungen für Elefanten-Elfenbein.
„Aktuelle Gesetzesänderungen im Artenschutz“
Grundlagen
Viele Tier- und Pflanzenarten sind durch Lebensraum-zerstörung und Umweltschäden, aber auch durch den Handel mit ihnen in ihrem Bestand gefährdet. Beispielsweise werden Land- und Sumpfschildkröten, Papageien und Kleinblumenzwiebeln für Liebhaberzwecke jährlich in großen Mengen der Natur entnommen.
Zum Schutz von Arten vor unkontrollierter Naturentnahme für den Handel verpflichten sich die Vertragsstaaten des 1973 geschlossenen Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) zu konkreten einschränkenden Maßnahmen der Handelskontrolle und -begrenzung. Das WA wird innerhalb der Europäischen Union über direkt geltende EG-Verordnungen umgesetzt. Weiter lesen
Anforderungen an die Halter geschützter Tiere
Für alle besonders und streng geschützten Tiere bestehen grundsätzliche Verbote wie Besitz- und Vermarktungs-verbote sowie für die heimischen Arten weiterhin Naturentnahme- und Störverbote.
Zur Einhaltung dieser artenschutzrechtlichen Verbote haben Halter der besonders bzw. streng geschützten Tiere die folgenden strengen Anforderungen zu erfüllen.
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Letzte Aktualisierung: 28.10.2024