Aktuelle Gesetzesänderungen im Artenschutz
Seit dem Inkrafttreten des aktuellen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 besteht mit § 43 wieder eine gesetzliche Anzeigepflicht für Tiergehege außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Anzeigepflicht für Tiergehege“.
Letzte Aktualisierung: 20.02.2023

