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Aktuelle Gesetzesänderungen im Artenschutz

Seit dem Inkrafttreten des aktuellen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 besteht mit § 43 wieder eine gesetzliche Anzeigepflicht für Tiergehege außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Anzeigepflicht für Tiergehege“.

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Letzte Aktualisierung: 20.02.2023

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Kontakt

Naturschutz
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Reideburger Str. 47
06116 Halle (Saale)

Kontrollaufgaben des Artenschutzes/
CITES-Büro

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39264 Steckby

Tel.: +49 39244 940-90 (Zentrale)
Fax: +49 39244 940-919
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