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Kompetente Beratung für Tierhalter

Um vom Wolf verursachte Schäden in der privaten und erwerbsmäßigen Tierhaltung zu vermeiden bzw. zu minimieren, bietet das Wolfskompetenzzentrum Iden eine ausführliche Herdenschutzberatung für Tierhalter an. Diese schließt die einzelfallkonkrete Bewertung vor Ort ebenso ein, wie das Ausloten von möglichen Herdenschutzmaßnahmen und finanziellen Fördermöglichkeiten.

Informationen zur finanziellen Förderung von Herdenschutzmaßnahmen finden Sie auf den Seiten des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (kurz: ALFF Anhalt).

Wie kann ich meine Tiere vor dem Wolf schützen?

Das WZI bietet für alle Tierhalter in Sachsen-Anhalt individuelle und kostenlose Herdenschutzberatungen an. Dabei wird bei einem Termin vor Ort mit dem Besitzer erörtert, was im Einzelfall unternommen werden kann, um das Risiko eines Übergriffes zu minimieren. Anschließend erhält der Tierhalter ein Beratungsprotokoll und Informationsmaterial zum Herdenschutz.

Wie sieht der wolfsabweisende Mindestschutz in Sachsen-Anhalt aus?

Schafen und Ziegen
In Sachsen-Anhalt ist ein wolfsabweisender Mindestschutz für Schafe, Ziegen und Gatterwild definiert. Für die Haltung von Schafen und Ziegen ist der Mindestschutz in Form eines 90 cm hohen Elektronetzes oder einer 5-litzigen Drahtzäunung mit Litzenabständen von maximal 20 cm zum Boden bzw. zueinander vorgesehen. Die Zäunung muss allseitig geschlossen und mit einer empfohlenen Spannung von 5.000 Volt (mindestens 3000 Volt) und einer Impulsenergie von 1,5 Joule auf der gesamten Zaunlänge versorgt sein.

Gatterwild
Für Gatterwild ist der wolfsabweisende Grundschutz in Form eines elektrischen oder mechanischen Untergrabschutzes definiert. Dieser wird in Form von zwei empfohlenen stromführenden Litzen mit 20 cm und 40 cm Bodenabstand (mindestens aber eine Litze in 20 cm Höhe) außen an dem Festzaun errichtet. Die Stromlitzen sollten eine Spannung von 5.000 Volt (mindestens 3000 Volt) und eine Entladeenergie von 1,5 Joule auf der gesamten Länge aufweisen. Sie werden mit Langisolatoren außen an den Zaunpfählen angebracht. Alternativ kann das Gatter auch mit einem mechanischen Untergrabschutz versehen werden. Dazu muss das Knotengeflecht entweder 40 cm tief senkrecht in den Boden eingegraben, oder mindestens einen Meter nach außen ausgelegt und mit Erdankern versehen werden. So kann ein Untergraben durch Beutegreifer verhindert werden.

Rinder- und Pferdehaltung
Für die Rinder- und Pferdehaltung ist derzeit kein wolfsabweisender Mindestschutz definiert. Die Einhaltung der guten fachlichen Praxis (AID-Empfehlungen „Sichere Weidezäune“) ist als Voraussetzung für eine Entschädigung im ganzen Bundesland festgelegt.

Weitere Empfehlungen
Weitere Informationen und Empfehlungen können dem "Leitfaden Elektrozäune - Herdenschutz gegen den Wolf" (VDE SPEC 90006 V1.0) entnommen werden. Allgemeine, technische Hinweise zu "Errichtung und Betrieb von Elektrozaunanlagen für Tiere" sind in der DIN VDE 0131 zu finden.

Warum sollte ich den wolfsabweisenden Mindestschutz einhalten?

Im Schadensfall hat der Tierhalter innerhalb der ausgewiesenen Gebietskulisse einen Anspruch auf Entschädigung, wenn er den wolfsabweisenden Mindestschutz eingehalten hat. Außerhalb des anerkannten Ausbreitungsgebietes hat der Tierhalter auch ohne vorhandenen Mindestschutz einen Anspruch.

In der Rinder- und Pferdehaltung ist die Einhaltung der guten fachlichen Praxis (AID-Empfehlungen „Sichere Weidezäune“) als Voraussetzung für eine Entschädigung im ganzen Bundesland festgelegt.

Kann ich finanzielle Unterstützung für die Prävention beantragen?

Die zuständige Stelle für die Beantragung und Bewilligung von Förderungen für Schutzmaßnahmen vor dem Wolf ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (kurz: ALFF Anhalt).

"Zuwendungsempfänger sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften, die eine Nutztierhaltung als Unternehmen im Haupt- oder Nebenerwerb der landwirtschaftlichen Primärproduktion oder außerhalb der landwirtschaftlichen Primärproduktion, auch als außerlandwirtschaftliche Kleintierhalter, betreiben und den Betriebssitz in Sachsen- Anhalt haben. Bei einer außerlandwirtschaftlichen Kleintierhaltung ist der Nachweis der Zuwendungsempfängereigenschaft über die Meldebestätigung bei der Tierseuchenkasse ausreichend."
(Merkblatt 2019 Förderung von Maßnahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf Sachsen-Anhalt)

Wie erhalte ich eine Stellungnahme für meinen Förderantrag?

"In definierten Gebieten mit wiederholten Wolfsübergriffen sind auch Rinder-und Pferdehaltungen (Weidehaltung von Rindern bzw. Pferden bei Anwesenheit von Kälbern bzw. Fohlen, Jungrindern und kleine Rinder-und Pferderassen) förderfähig. Hierzu bedarf es einer fachlichen Stellungnahme des Wolfskompetenzzentrum (WZI) Iden, welche dem Antrag beizufügen ist."
(Merkblatt 2020 Förderung von Maßnahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf Sachsen-Anhalt)

Um eine solche Stellungnahme für Ihren Antrag zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des WZI. Diese werden mit Ihnen in einem vor Ort Termin, ähnlich wie bei einer Herdenschutzberatung, kostenlos die individuellen Möglichkeiten durchsprechen und zeitnah eine fachliche Stellungnahme schreiben.
Selbstverständlich kann auch eine Herdenschutzberatung zum gleichen Termin in Anspruch genommen werden.

Letzte Aktualisierung: 23.06.2021

Kontakt

Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI)
Lindenstraße 18, 39606 Iden
Tel.: +49 3939 06-486
E-Mail: an WZI
Notfallnummer:
+ 49 162 3133949