Bodenbeobachtung
Seit 1998 ist der vorsorgende Bodenschutz im § 7 und § 21 (3) Bundes-Bodenschutzgesetz, BBodSchG, festgeschrieben. Das Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundes-Bodenschutzgesetz, BodSchAG LSA, regelt in § 10 die Bodenbeobachtung.
Mit der Einrichtung eines Bodenbeobachtungssystems werden diese Ziele verfolgt:
- Erfassung der aktuellen Eigenschaften und Belastungen ausgewählter Böden,
- Langfristige Ermittlung von Bodenveränderungen durch regelmäßige Wiederholungsuntersuchungen,
- Schaffung einer Datengrundlage für Entscheidungen in der Landesplanung,
- Ableitung der Empfindlichkeit von Böden,
- Festlegung von Referenzflächen für regionale Belastungen.
Wesentlicher Bestandteil des Bodenbeobachtungssystems ist das Netz von Boden- Dauerbeobachtungsflächen (BDF), das in allen Bundesländern in ähnlicher Weise besteht.
Weiterer Gegenstand der Bodenbeobachtung sind ausgewählte Flussauen Sachsen-Anhalts.
Die bestehenden Bodenbeobachtungssysteme bilden die Datengrundlage für landesweite Auswertungen. Für die seit 2004 untersuchten persistenten organischen Schadstoffe auf den Boden-Dauerbeobachtungsflächen wurden Hintergrundwerte abgeleitet.
Einrichtung und Betrieb der BDF erfolgt in Zusammenarbeit der für Umweltschutz, Geologie, Landwirtschaft und Forstwesen zuständigen Landesfachbehörden.
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Für die Bodenbeobachtung in den Flussauen Sachsen-Anhalts wurden bis zum Jahr 2000 Untersuchungsprogramme aufgelegt, seitdem erfolgen weitere Untersuchungen anlassbezogen, z.B. nach Hochwasserereignissen.
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Hintergrundwerte beschreiben den stofflichen Ist-Zustand der ubiquitär belasteten Böden und bilden somit Vergleichswerte für verschiedene Fragestellungen des stofflichen Bodenschutzes.
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letzte Aktualisierung: 01.04.2020