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Bodenbeobachtung

Seit 1998 ist der vorsorgende Bodenschutz im § 7 und § 21 (3) Bundes-Bodenschutzgesetz, BBodSchG, festgeschrieben. Das Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundes-Bodenschutzgesetz, BodSchAG LSA, regelt in § 10 die Bodenbeobachtung.
Mit der Einrichtung eines Bodenbeobachtungssystems werden diese Ziele verfolgt:

  1. Erfassung der aktuellen Eigenschaften und Belastungen ausgewählter Böden,
  2. Langfristige Ermittlung von Bodenveränderungen durch regelmäßige Wiederholungsuntersuchungen,
  3. Schaffung einer Datengrundlage für Entscheidungen in der Landesplanung,
  4. Ableitung der Empfindlichkeit von Böden,
  5. Festlegung von Referenzflächen für regionale Belastungen.

Wesentlicher Bestandteil des Bodenbeobachtungssystems ist das Netz von Boden- Dauerbeobachtungsflächen (BDF), das in allen Bundesländern in ähnlicher Weise besteht.
Weiterer Gegenstand der Bodenbeobachtung sind ausgewählte Flussauen Sachsen-Anhalts.
Die bestehenden Bodenbeobachtungssysteme bilden die Datengrundlage für landesweite Auswertungen. Für die seit 2004 untersuchten persistenten organischen Schadstoffe auf den Boden-Dauerbeobachtungsflächen wurden Hintergrundwerte abgeleitet.

Einrichtung und Betrieb der BDF erfolgt in Zusammenarbeit der für Umweltschutz, Geologie, Landwirtschaft und Forstwesen zuständigen Landesfachbehörden.
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Für die Bodenbeobachtung in den Flussauen Sachsen-Anhalts wurden bis zum Jahr 2000 Untersuchungsprogramme aufgelegt, seitdem erfolgen weitere Untersuchungen anlassbezogen, z.B. nach Hochwasserereignissen.
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Hintergrundwerte beschreiben den stofflichen Ist-Zustand der ubiquitär belasteten Böden und bilden somit Vergleichswerte für verschiedene Fragestellungen des stofflichen Bodenschutzes.
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letzte Aktualisierung: 01.04.2020