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Landschaftsprogramm

Mit der Neuaufstellung des Landschaftsprogramms verfügt Sachsen-Anhalt erstmals seit 1994 wieder über eine aktuelle, landesweite Grundlage für den Schutz und die Entwicklung von Natur und Landschaft. Nach mehr als 30 Jahren haben sich die natürlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen deutlich verändert. Aufgrund des umfassenden Aktualisierungsbedarfs wurde das Landschaftsprogramm daher nicht nur fortgeschrieben, sondern grundlegend neu aufgestellt.

Das Landschaftsprogramm ist gemäß § 9 ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 5 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine fachliche, nicht rechtsverbindliche Naturschutzkonzeption und das oberste Planungsinstrument des Naturschutzes im Land. Es erfasst und bewertet den Zustand von Natur und Landschaft und leitet daraus landesweite und regionale prioritäre Ziele, Handlungsbedarfe und Maßnahmen ab. Betrachtet werden unter anderem die Schutzgüter Boden, Wasser, biologische Vielfalt, Klima und Luft sowie Landschaftsbild und Kulturlandschaften. Die Ergebnisse werden sowohl textlich als auch in Karten dargestellt.
Das Landschaftsprogramm ist Teil des übergeordneten Planungssystems des Landes. Seine Ziele und Erfordernisse sind bei räumlichen Abwägungsentscheidungen zu berücksichtigen. Über andere Planungen, beispielsweise den Landesentwicklungsplan, können Inhalte des Landschaftsprogramms in verbindliche Festlegungen einfließen. Gleichzeitig sollen die landesweiten Ziele auf regionaler und kommunaler Ebene konkretisiert werden, während Erkenntnisse aus diesen Ebenen in die übergeordnete Planung zurückfließen können.

Die Neuaufstellung berücksichtigt sowohl die Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte – etwa den Rückgang von Arten und Lebensräumen, die Intensivierung der Landnutzung und die zunehmende Flächeninanspruchnahme – als auch neue Herausforderungen wie den Klimawandel und den Umbau der Energieinfrastruktur. Darüber hinaus wurden neue rechtliche Anforderungen, unter anderem aus der FFH-Richtlinie und der EU-Wiederherstellungsverordnung, einbezogen.

Damit liegt eine moderne fachliche Grundlage vor, die Naturschutz, Planung und nachhaltige Entwicklung in Sachsen-Anhalt zusammenführt und Orientierung für die weitere Planung auf Landes- sowie regionaler und kommunaler Ebene bietet.

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Letzte Aktualisierung: 02.09.2026

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Kontakt:

Abteilung 4: Naturschutz
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Reideburger Straße 47
06116 Halle (Saale)

Tel.: +49 345 5704-601
Fax: +49 345 5706-605
E-Mail an Vorzimmer Abteilung 4 Naturschutz