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Luftreinhalteplanung

Rechtliche Grundlage auf dem Gebiet der Luftreinhalteplanung war bislang die europäische RICHTLINIE 2008/50/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Luftqualität und saubere Luft für Europa. Diese Richtlinie wurde grundlegend überarbeitet und zu einer neuen Richtlinie zusammengefasst.

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 20. November 2024 und der Inkraftsetzung am 10. Dezember 2024 liegt nunmehr die neue RICHTLINIE (EU) 2024/2881 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Luftqualität und saubere Luft für Europa mit strengeren Luftqualitätszielen und Grundsätzen für eine gemeinsame Strategie zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen durch Luftverunreinigung auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor. 

Die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie in deutsches Recht erfolgt in den nächsten zwei Jahren mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV). 

Zur Gewährleistung der Einhaltung der Grenzwertkriterien von Luftschadstoffen werden in den Rechtsnormen weiterhin Instrumentarien in Form von Luftqualitätsplänen, Luftqualitätsfahrplänen und Plänen für kurzfristige Maßnahmen (vorherige Begriffsregelung: Luftreinhalte- und Aktionspläne) festgelegt, die bei der Überschreitung bzw. der Gefahr der Überschreitung der Grenzwerte verursacherbezogene emissionsmindernde Maßnahmen zur kurzfristigen und dauerhaften Reduzierung der Luftschadstoffe beinhalten. Die Zuständigkeit für die Erstellung der Pläne nach § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetz liegt in Sachsen-Anhalt beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU).

Übersicht zu den Luftreinhalteplänen und Plänen für kurzfristige Maßnahmen in Sachsen-Anhalt

Aktivitäten auf dem Gebiet der Luftreinhalteplanung in Sachsen-Anhalt resultieren aus der Belastung durch Partikel PM10 und Stickstoffdioxid (NO2). Insbesondere in Ballungsräumen und verkehrsdichten Gebieten erweist sich die Einhaltung des seit dem 01.01.2005 gültigen Partikel PM10-Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ (zulässig 35 Überschreitungen im Jahr) und des seit dem 01.01.2010 gültigen NO2-Jahresmittelwertes von 40 µg/m³ als schwierig.

Nachfolgend sind die in Sachsen-Anhalt in Kraft gesetzten Luftreinhaltepläne und Pläne mit kurzfristigen Maßnahmen aufgezeigt.

Eine allgemeine Übersicht zu den Luftreinhalteplänen und Plänen mit kurzfristigen Maßnahmen in Deutschland ist den Internetseiten des Umweltbundesamt zu entnehmen. 

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Studien und Evaluierungen der Luftreinhaltepläne für die Ballungsräume Magdeburg und Halle (Saale)

Mit der Inkraftsetzung der Luftreinhaltepläne in Sachsen-Anhalt wurde den Forderungen nach Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwertkriterien für die Luftschadstoffe Partikel PM10 und Stickstoffdioxid (NO2) Rechnung getragen. 

Schwerpunkt weiterer Aktivitäten betrifft die Luftreinhalteplanung in den Ballungsräumen Magdeburg und Halle (Saale). Im Rahmen von Evaluierungen erfolgt die stetige Überprüfung der festgelegter Maßnahmen hinsichtlich Umsetzung und Wirkung. 

Studien

 Evaluierungen

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letzte Aktualisierung: 15.01.2025

Ansprechpartner

Immissionsschutz, Luftqualität, Physikalische Einwirkungen

Dr. Robin Sircar
Tel.: +49 345 5704 511
E-Mail an Herrn Dr. Sircar

Katrin Eifert
Tel.: +49 345 5704 556
E-Mail an Frau Eifert