Anzeigepflicht für Tiergehege an die Naturschutzbehörden der Landkreise
- Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigungen
- Tierbestandsmeldungen
- Kennzeichnungspflicht
- Fotodokumentation bei Landschildkröten u. a. Reptilien
- Buchführungspflicht
- Anzeigepflicht für Tiergehege an die Naturschutzbehörden der Landkreise
- Allgemeine Hinweise
Kurzinformation "Anzeigepflicht Tiergehege" (52 KB, nicht barrierefrei)
Seit dem Inkrafttreten des aktuellen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 besteht mit § 43 wieder eine gesetzliche Anzeigepflicht für Tiergehege außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden.
1. Was sind Tiergehege?
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Eine Anzeigepflicht mindestens einen Monat im Voraus gilt für
- die Errichtung (Neubau) und
- die Erweiterung (Vergrößerung) sowie
- die wesentliche Änderung eines Tiergeheges (z.B. die Hinzunahme einer neuen Tierart oder die Vergrößerung der Anzahl der Tiere).
Die Anzeigepflicht gilt auch für alle bereits bestehenden Tiergehege sowie für bestehende Tiergehege, für die bei der Errichtung eine gesonderte Genehmigung (z.B. eine Baugenehmigung, eine wasserrechtliche Gestattung, eine Eingriffsgenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz) erforderlich war.
2. Wie und an wen erfolgt die Anzeige?
Die Anzeige des Tiergeheges erfolgt bitte auf dem anliegenden Formular, das an die zuständige Naturschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu senden ist. Dem ist eine Lageskizze beizufügen.
Formular Anzeige Tiergehege (25 KB, nicht barrierefrei)
3. Ausnahmen von der Anzeigepflicht?
Eine Anzeige wird nicht erforderlich erachtet für:
- Tiergehege, die eine Grundfläche von insgesamt 50 m² nicht überschreiten und in denen:
a. keine besonders geschützten Tiere oder
b. Tiere der in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung genannten Arten, die der Meldepflichtbefreiung unterliegen, gehalten werden; - Auswilderungsgehege für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, wenn die Tiere nicht länger als einen Monat darin verbleiben;
- Tiergehege, in denen nicht mehr als fünf Tiere der dem Bundesjagdgesetz unterliegenden Arten Rothirsch, Damhirsch, Reh, Mufflon oder Wildschwein gehalten werden.
Die besonders geschützten Tierarten können unter www.wisia.de ermittelt werden und die von der Meldepflicht befreiten Arten der Anlage 5 BArtSchV -Meldepflichtbefreiung (36 KB, nicht barrierefrei).
4. Wichtiger Hinweis
Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt keine darüber hinaus erforderlichen Genehmigungen wie z. B. die Baugenehmigung, die wasserrechtliche Gestattung, die Eingriffsgenehmigung oder die Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz. Diese Genehmigungen sind gegebenenfalls gesondert zu beantragen.
Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt ebenfalls nicht die Tierbestandsmeldungen für besonders geschützte Tiere. Der Tierbestand ist wie bisher dem CITES-Büro in Steckby zu melden.
5. Haltungsgutachten
In Sachsen-Anhalt werden bei der Prüfung von Tiergehegen die folgenden Haltungsgutachten zu Grunde gelegt.
- Gutachten Brachypelma (55 KB, nicht barrierefrei)
- Gutachten Froschlurche (193 KB, nicht barrierefrei)
- Gutachten Greifvögel Eulen Altgehege (62 KB, nicht barrierefrei)
- Gutachten Greifvögel Eulen Neugehege (181 KB, nicht barrierefrei)
- Gutachten Hornvögel (23 KB, nicht barrierefrei)
- Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Altgehege (164 KB, nicht barrierefrei)
- Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Neugehege (124 KB, nicht barrierefrei)
- Gutachten Korallen Riesenmuscheln (44 KB, nicht barrierefrei)
- Gutachten Molche Salamander (163 KB, nicht barrierefrei)
- Gutachten Pandinus (56 KB, nicht barrierefrei)
- Gutachten Papageien Altgehege (117 KB, nicht barrierefrei)
- Gutachten Papageien Neugehege (455 KB, nicht barrierefrei)
- Gutachten Reptilien (768 KB, nicht barrierefrei)
- Gutachten Säugetiere (extern, 1,9 MB)
Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) - Gutachten Seepferdchen (85 KB, nicht barrierefrei)
- Gutachten Sonstige Vögel (139 KB, nicht barrierefrei)
- Gutachten Sonstige Vögel Übersetzung (21 KB, nicht barrierefrei)
- Gutachten Strauße, Nandus, Emus und Kasuare (extern, 853 KB)
Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) - Gutachten Turakos (22 KB, nicht barrierefrei)
- Gutachten Weichfresserarten (54 KB, nicht barrierefrei)
Die Bezeichnungen der einzelnen Gutachten und die Anwendung sind in der folgenden Übersicht dargestellt.
- Übersicht Anwendung Haltungsgutachten (79 KB, nicht barrierefrei)
Stand: Februar 2020
Letzte Aktualisierung: 08.07.2020