Anzeigepflicht für Tiergehege an die Naturschutzbehörden der Landkreise
Kurzinformation "Anzeigepflicht Tiergehege" (PDF)
Seit dem Inkrafttreten des aktuellen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 besteht mit § 43 wieder eine gesetzliche Anzeigepflicht für Tiergehege außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden.
1. Was sind Tiergehege?
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Eine Anzeigepflicht mindestens einen Monat im Voraus gilt für
- die Errichtung (Neubau) und
- die Erweiterung (Vergrößerung) sowie
- die wesentliche Änderung eines Tiergeheges (z.B. die Hinzunahme einer neuen Tierart oder die Vergrößerung der Anzahl der Tiere).
Die Anzeigepflicht gilt auch für alle bereits bestehenden Tiergehege sowie für bestehende Tiergehege, für die bei der Errichtung eine gesonderte Genehmigung (z.B. eine Baugenehmigung, eine wasserrechtliche Gestattung, eine Eingriffsgenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz) erforderlich war.
2. Wie und an wen erfolgt die Anzeige?
Die Anzeige des Tiergeheges erfolgt bitte auf dem anliegenden Formular, das an die zuständige Naturschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu senden ist. Dem ist eine Lageskizze beizufügen. Formular Anzeige Tiergehege (PDF)
3. Ausnahmen von der Anzeigepflicht?
Eine Anzeige wird nicht erforderlich erachtet für:
- Tiergehege, die eine Grundfläche von insgesamt 50 m² nicht überschreiten und in denen:
a. keine besonders geschützten Tiere oder
b. Tiere der in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung genannten Arten, die der Meldepflichtbefreiung unterliegen, gehalten werden; - Auswilderungsgehege für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, wenn die Tiere nicht länger als einen Monat darin verbleiben;
- Tiergehege, in denen nicht mehr als fünf Tiere der dem Bundesjagdgesetz unterliegenden Arten Rothirsch, Damhirsch, Reh, Mufflon oder Wildschwein gehalten werden.
Die besonders geschützten Tierarten können auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz unter WISIA ermittelt werden und die von der Meldepflicht befreiten Arten der Anlage 5 BArtSchV -Meldepflichtbefreiung (PDF).
4. Wichtiger Hinweis
Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt keine darüber hinaus erforderlichen Genehmigungen wie z. B. die Baugenehmigung, die wasserrechtliche Gestattung, die Eingriffsgenehmigung oder die Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz. Diese Genehmigungen sind gegebenenfalls gesondert zu beantragen. Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt ebenfalls nicht die Tierbestandsmeldungen für besonders geschützte Tiere. Der Tierbestand ist wie bisher dem CITES-Büro in Steckby zu melden.
5. Haltungsgutachten
In Sachsen-Anhalt werden bei der Prüfung von Tiergehegen die folgenden Haltungsgutachten zu Grunde gelegt.
- Gutachten Brachypelma (PDF)
Bundesamt für Naturschutz, 12.04.1999 - Gutachten Froschlurche (PDF)
VDA & DGHT, Stand: 1. April 2005 - Gutachten Greifvögel Eulen Altgehege (PDF)
Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, 10. Januar 1995 - Gutachten Greifvögel Eulen Neugehege-1 (PDF)
Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 27. Mai 1995 - Gutachten Greifvögel Eulen Neugehege-2 (PDF)
Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirschaft, Stand Dezember 2024 - Gutachten Hornvögel (PDF)
Bundesamt für Naturschutz, 5. März 2007 - Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Altgehege (PDF)
Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, Stand 10.07.1996 - Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Neugehege (PDF)
Institut für Vogelforschung „Vogelwarte Helgoland“, Herrn Prof. Dr. Jürgen Nicolai, Protokoll vom 21./ 22.11.1985 - Gutachten Korallen Riesenmuscheln (PDF)
Bundesamt für Naturschutz, Stand 1997 - Gutachten Molche Salamander (PDF)
VDA & DGHT, Stand: 31. Dezember 2006 - Gutachten Pandinus (PDF)
Bundesamt für Naturschutz, 24.6.1997 - Gutachten Papageien Altgehege (PDF)
Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, 10. Januar 1995 - Gutachten Papageien Neugehege (PDF)
Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, 10. Januar 1996 - Gutachten Reptilien (PDF)
Sachverständigengruppe tierschutzgerechte Haltung von Terrarientieren, 10. Januar 1997 - Gutachten Säugetiere (PDF)
Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Stand Mai 2014 - Gutachten Seepferdchen (PDF)
Bundesamt für Naturschutz, 20.12.2012 - Gutachten Sonstige Vögel - englische Artbezeichnungen (PDF)
(Schweiz 1977); Anlage 3a zum Schreiben des BfN vom 4.12.1992 bzgl. der Anwendung von Haltungsgutachten - Gutachten Sonstige Vögel - Übersetzung (PDF)
Übersetzung der englischen Artbezeichnungen (Schweiz 1977); Anlage 3a zum Schreiben des BfN vom 4.12.1992 bzgl. der Anwendung von Haltungsgutachten - Gutachten Strauße, Nandus, Emus und Kasuare (PDF)
Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Stand März 2019 - Gutachten Turakos (PDF)
Bundesamt für Naturschutz, August 2009 - Gutachten Weichfresserarten (PDF)
Bundesamt für Naturschutz, 31. August 2000
Die Bezeichnungen der einzelnen Gutachten und die Anwendung sind in der folgenden Übersicht dargestellt.
- Übersicht Anwendung Haltungsgutachten (PDF)
Stand: November 2025
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Letzte Aktualisierung: 05.11.2025





