8. Anforderungen an Präparatoren
Gewerbliche und nichtgewerbliche Präparatoren haben die folgenden artenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen:
- Einhaltung der Voraussetzungen für die Annahme von Tieren zur Präparation (s. Punkt 9).
- Abgabepflicht für tote Tiere, die nicht präpariert werden dürfen, an die nach § 45 (4) BNatSchG festgelegten Einrichtungen (s. Punkte 3.1 und 3.2).
- Nachweispflicht gemäß § 46 BNatSchG (s. Punkte 9 und 10).
- Neubeantragung der EU-Bescheinigung für Anhang A-Tiere beim CITES-Büro (s. Punkt 7.1).
- Buchführungspflicht gemäß § 6 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) (s. Punkt 13).
- Kennzeichenverbleib für beringte Vögel und transponderte Säugetiere [§ 15 (7) BArtSchV]
(s. Punkt 11).
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Letzte Aktualisierung: 19.06.2019