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Schutzgebiete nach Landesrecht

Sachsen-Anhalt gehört zu den kleinen Flächenländern in der Bundesrepublik Deutschland, besitzt aber eine ausgesprochen vielfältige Naturausstattung.

Geprägt durch den Harz mit seinem höchsten Gipfel, dem Brocken, und naturnahen Lebensräumen entlang der Elbe und anderer Flüsse, bietet das Land zahllosen Tier- und Pflanzenarten geeignete Lebensräume.

Dazu zählen seltene Orchideen ebenso wie Rotmilane und Elbebiber.

Um sie und weitere Besonderheiten der Natur, so z. B. auch geologische Formationen wie die Teufelsmauer zu bewahren, besteht seit langem die Tradition, diese Flächen unter Schutz zu stellen.

Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG und § 21-22 NatSchG LSA
Aktuelle Daten erhalten Sie bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (UNB) der Landkreise.

Pflege- und Entwicklungspläne (PEP) und andere wissenschaftliche Arbeiten 
(862 KB) Stand September 2022

Letzte Aktualisierung: 22.09.2022

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Natura 2000 und geschützte Teile von Natur und Landschaft

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Reideburger Straße 47
06116 Halle (Saale)

Frau Rößler
E-Mail: antje.roessler(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de