Europäischer Emissionshandel in Sachsen-Anhalt
Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS 1) ist ein marktwirtschaftlicher Ansatz zur Reduktion von Treibhausgasen in Europa und wird derzeit bei Energie- und Industrieanlagen sowie dem Luft- und Seeverkehr zur Anwendung gebracht.
Innerhalb der Europäischen Union (inklusive Island, Liechtenstein und Norwegen, EU 30) gelten feste Höchstmengen an Gesamtemissionen, die von den betreffenden Anlagen innerhalb eines Jahres ausgestoßen werden dürfen. Mit jedem Jahr verringert sich diese Höchstmenge. Dadurch kommt es zu einer Einsparung von Emissionen. Die Unternehmen, die Treibhausgase ausstoßen, müssen dafür Berechtigungen erwerben und in entsprechender Menge abgeben. Je knapper die Berechtigungen werden, umso höher liegt der Preis für diese Zertifikate. Die am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen entscheiden dabei selbst, ob es für sie wirtschaftlicher ist, den Preis für die Emissionsberechtigungen zu zahlen oder in Emissionsminderungsmaßnahmen zu investieren. Somit können, auf die für die Unternehmen wirtschaftlichste Art, Treibhausgasemissionen eingespart werden.
In Sachsen-Anhalt stammen rund 60 % der Treibhausgasemissionen aus Anlagen, die am EU-ETS 1 teilnehmen.
Das Landesamt für Umweltschutz bereitet die Informationen der Europäischen Union (Unionsregister) sowie der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) für Sachsen-Anhalt auf. Des Weiteren fließen die Daten in den Treibhausgasbericht für Sachsen-Anhalt ein.
Letzte Aktualisierung: 18.09.2024