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Arten (FFH-Richtlinie und EU-Vogelschutzrichtlinie)

Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie

Arten der Anhänge II bis V der FFH-Richtlinie 
Bearbeitungsstand: 10.10.2005 (46 MB, nicht barrierefrei)

veröffentlicht in:
Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt;
38. Jahrgang 2001 Sonderheft (3,5 MB, nicht barrierefrei)
ISSN 1436-8757 und
41. Jahrgang 2004 Sonderheft (6,7 MB, nicht barrierefrei)
ISSN 1436-8757

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Pflanzenarten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie

Mit der Richtlinie 92/42/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Mai 1992, der sogenannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), soll ein Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt geleistet werden. Dieser Beitrag stützt sich im Wesentlichen auf zwei Grundpfeiler: den Aufbau eines zusammenhängenden europäischen Schutzgebietsnetzes zur Bewahrung wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume und einen über diese Schutzgebiete hinausreichenden Artenschutz. Die FFH-RL führt hierzu die jeweiligen Schutzgüter in einzelnen Anhängen auf. Für die dem Anhang I zugeordneten Lebensraumtypen und die dem Anhang II zugeordneten Tier- und Pflanzenarten sind besondere Schutzgebiete einzurichten. Diese spannen innerhalb Europas gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten ein als „Natura 2000“ bezeichnetes Schutzgebietsnetz auf. Zudem werden einige Arten des Anhangs II auf Grund ihrer europaweiten Bedrohung und der Bedeutung ihrer hiesigen Vorkommen als prioritär hervorgehoben, für ihre Erhaltung fällt den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine besondere Verantwortung zu. Hinzu kommen die Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV, für die zwar keine Errichtung von Schutzgebieten, wohl aber die Etablierung eines strengen Schutzsystems verlangt wird. Mittels dessen sollen u. a. der absichtliche Fang, die Tötung und ebenso die Störung der Arten und ihrer Lebensräume unterbunden werden. Überdies sind weitere Arten im Anhang V erfasst, deren Entnahme aus der Natur lediglich unter Einhaltung bestimmter Auflagen erfolgen darf. Die FFH-RL sieht eine Überwachung des Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten vor. Zu diesem Zweck werden ihre jeweiligen Vorkommen nach einem festen Monitoring-Konzept regelmäßig überprüft und die Ergebnisse im Rahmen der im Abstand von sechs Jahren wiederkehrenden Berichtspflicht an die EU gemeldet.

Artensteckbriefe der FFH-Pflanzenarten

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Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie

Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie 
Stand: 31.08.2016 (112 KB, nicht barrierefrei)

Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie 
(15 KB, nicht barrierefrei)
veröffentlicht in: Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt; 40. Jahrgang 2003 Sonderheft; ISSN 1436-8757

Letzte Aktualisierung: 20.06.2023

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Kontakt:

Naturschutz
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Reideburger Straße 47
06116 Halle (Saale)

Tierarten:

Herr Dr. Peer Schnitter
Tel.: +49 345 5704-669
E-Mail: peer.schnitter(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de

Herr Dr. Martin Trost
Tel.: +49 345 5704-670
E-Mail: martin.trost(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de

Pflanzenarten:

Herr Dr. Dieter Frank
Tel.: +49 345 5704-630
E-Mail: dieter.frank(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de

Vogelarten:

Herr Stefan Fischer
Staatliche Vogelschutzwarte Steckby
Tel.: +49 39244 940-917
E-Mail: stefan.fischer(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de

Herr Gunthard Dornbusch
Staatliche Vogelschutzwarte Steckby
Tel.: +49 39244 940-916
E-Mail: gunthard.dornbusch(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de

Herr René Thiemann
Staatliche Vogelschutzwarte Steckby
Tel.: +49 39244 940-918
E-Mail: Rene.Thiemann(a)lau.mwu.sachsen-anhalt.de