Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt
In der Bundesrepublik Deutschland wird die Verbreitung sowohl der natürlich vorkommenden als auch der infolge menschlicher Tätigkeit vorhandenen künstlichen radioaktiven Stoffe zum Schutz der Bevölkerung landesweit überwacht. Auf der Basis des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG), des Atomgesetzes (AtG), der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) wird mit bundesweiten und landesspezifischen Messnetzen und Messprogrammen der Gehalt an radioaktiven Stoffen in den Umweltmedien erfasst und damit bei möglichen Gefahrenlagen die Grundlage für schnelles Handeln zum Schutz der Bevölkerung gelegt.
Gemäß Zuständigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt obliegt dem Landesamt für Umweltschutz als Fachbehörde des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt die Ermittlung der Radioaktivität in der Umwelt.
Diese Aufgaben werden vom Dezernat Umweltradioaktivität/Strahlenschutz des LAU mit den beiden Landesmessstellen "Nord" in Osterburg und "Süd" in Halle wahrgenommen.
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Messtechnik
Das folgende Schema verdeutlicht die Messtechnik der Messstellen des LAU zur Überwachung der Radioaktivität:
Messprogramme
Folgende Aufgaben werden bearbeitet:
- Aufgaben in Bundesauftragsverwaltung nach § 162 Strahlenschutzgesetz (IMIS)
- Messungen im Rahmen der amtlichen Lebensmittelkontrolle (Akkreditierung durch die DAkkS liegt seit dem 25.11.2013 vor)
- Messung des Radiocäsiumgehaltes von Wild und Pilzen
- Überwachung der radioaktiven Ableitungen von Radionuklidanwendern im LSA (meist medizinische und wissenschaftliche Einrichtungen)
- Messungen im Rahmen der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr (bei Unfällen und Gesetzesverletzungen)
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Untersuchte Medien
Die Radioaktivität wird im Rahmen von IMIS in folgenden Medien ermittelt:
- in Lebensmitteln
- in Futtermitteln
- im Trink- und Grundwasser
- in Abwässern, Klärschlamm, Reststoffen und Abfällen
- im Boden und in Pflanzen
Datenfluss
Die im Rahmen des IMIS ermittelten Daten werden der Zentralstelle des Bundes und somit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz kontinuierlich zur Beurteilung der radiologischen Lage zur Verfügung gestellt.
Die Resultate dieser beiden Messprogramme werden im Internet veröffentlicht und sind damit allen Interessenten zugänglich (siehe https://www.imis.bfs.de/geoportal/)
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Letzte Aktualisierung: 28.06.2022