Luftanalytik
Der Bereich Luftanalytik umfasst die Untersuchung von anorganischen und organischen Luftschadstoffen sowie weitere Parameter zur Luftqualität. Der größte Anteil sind Messungen von Immissionsproben, die im Rahmen des Luftüberwachungs- und Informationssystems Sachsen-Anhalt (LÜSA) durchgeführt werden. Dazu kommen noch Proben aus dem Depositionsmessnetz, Strichproben- und orientierenden Messungen sowie Passivsammler. Weiterhin werden im Bereich Luftanalytik die Proben aus den Emissions- und Bodenluftmessungen untersucht.
Arbeitsschwerpunkte
- die Analytik toxischer Spurenbestandteile wie Pb, Cd, Ni, TI, Cr, Mn, Zn, Cu, V, As, Se in Depositionen, Emissions- und Immissionsstäuben in Abhängigkeit von der Partikelgröße (siehe auch Elementanalytik)
- die Untersuchung der Ionenzusammensetzung von Nass- und Trockendepositionen zur langfristigen Bilanzierung des Lufteintrages von Säurebildnern und potentiellen Nährstoffen
- die Ermittlung der Feinstaubkonzentrationen (PM 10) nach der EU-Richtlinie
- das Langzeitmonitoring von PAK, BTXE, VOC und weiteren organischen Luftschadstoffen an ausgewählten Standorten (inkl. Deponien) Sachsen-Anhalts
Analyseverfahren
Hierzu werden moderne Probenaufbereitungstechniken und spektrometrische sowie chromatographische Analysemethoden eingesetzt:
- optische Emissionsspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-OES) und induktiv gekoppelte Plasmamassenspektrometrie (ICP-MS) zur Spurenelementbestimmung
- Ionenchromatographie zur Kationen- und Anionenanalyse
- Hochdruckflüssigkeitchromatographie (HPLC), diverse Gaschromatographie (GC)- und Gaschromatographie-Massenspektrometrie-Systeme (GC-MS) zur Bestimmung organischer Substanzen
Die hohe Qualität der Labordaten wird durch unser Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 garantiert. Die Teilnahme an nationalen und internationalen Ringversuchen (z.B. halbjährliche WMO-Ringvergleiche der University of Albany, USA) und die externe Überwachung der Qualitätssicherung von Messstellen im Rahmen von Laborakkreditierungen nach § 26 BImSchG sichert die geforderten Qualitätsstandards.
Letzte Aktualisierung: 20.04.2022