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Weitere Wolfsrudel in Sachsen-Anhalt nachgewiesen

Ein Wolfsrudel lebt seit mindestens 2018 im Steckby-Lödderitzer Forst zwischen Aken und Barby. Das hat das Wolfskompetenzzentrum (WZI) des Landesamtes für Umweltschutz anhand von DNA-Proben im März nachweisen können.

Erste Hinweise auf Wölfe gab es in den angrenzenden Gebieten Mosigkauer und Kühnauer Heide bereits 2016. Seitdem wurde das Gebiet im Rahmen des Monitorings vom Wolfskompetenzzentrum, vom Bundesforstbetrieb Sachsen-Anhalt und vom Biosphärenreservat Mittelelbe beobachtet. Mit Hilfe von Fotofallen und der DNA-Analyse wurden nun das männliche Elterntier sowie zwei ebenfalls männliche Welpen - geboren im Mai 2018 – bestätigt; außerdem ein weiteres Nachwuchstier, welches im Dezember tot aufgefunden wurde. Das Tier starb vermutlich an einer Lungenentzündung.

Neu nachgewiesen wurden auch Rudelterritorien in der Altmärkischen Höhe und der Stresower Heide. Ein Paarterritorium wurde bei Tangerhütte festgestellt. Die neuen Informationen gehen in den Monitoringbericht des laufenden Monitoringjahres 2018/19 ein. Dieser wird Ende 2019 veröffentlicht.

Einem Wolf beim Spaziergang zu begegnen, ist sehr unwahrscheinlich. Wölfe sind dämmerungs- und nachtaktiv. Ein Zusammentreffen mit Menschen ist daher zwar selten, aber generell möglich. Man sollte nicht auf den Wolf zugehen und darf ihn auf keinen Fall anlocken oder füttern. Dadurch besteht vor allem bei jungen Tieren die Gefahr, dass sie sich an Menschen gewöhnen und ihre natürliche Scheu verlieren.

Hunde sollten in Wolfsgebieten grundsätzlich an der Leine gehalten werden. Es ist möglich, dass sich freilebende Wölfe für ihren Artgenossen, den Hund, interessieren und ihn womöglich als Eindringling auf ihrem Territorium ansehen. Hunde müssen daher unter der direkten Einwirkung des Menschen bleiben. Unabhängig davon ist es laut § 28 des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt verboten, „Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlichen Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Hunde sind in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli anzuleinen.“

Alle Sichtungen sowie weitere Hinweisfunde wie Spuren, Losungen oder Risse, die auf Wolfsaktivität in einem Gebiet hindeuten, sollten immer unmittelbar an das WZI per Mail, Telefon oder online gemeldet werden. Dies ist für eine möglichst genaue Erfassung des Wolfsbestandes in Sachsen-Anhalt unerlässlich. <link naturschutz das-wolfskompetenzzentrum-wzi>lau.sachsen-anhalt.de/wzi           

 

Aktualisiert am 25.04.2019

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Ines Wahl
Dezernentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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