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Erprobung eines Messverfahrens zur Ermittlung kristalliner Quarzfeinstaubemissionen

Die alveolengängigen Stäube bestimmter Modifikationen von kristallinem Siliziumdioxid (Quarzfeinstäube) seit Mai 2002 in Deutschland als krebserzeugend beim Menschen (Kategorie 1) eingestuft. Dadurch unterliegen nun Feinstäube aus kristallinem Siliziumdioxid in Form von Quarz und Cristobalit den Anforderungen der TA Luft für krebserzeugende Stoffe nach Nr. 5.2.7.1.1. Messtechnisch gewonnene Kenntnisse über Quarzfeinstaubemissionen stehen zur Zeit nur zum Teil zur Verfügung, da erst seit 2005 für die Probenahme an geführten Quellen ein Impaktor, der auf der Alveolar-Konvention-PM4 nach DIN ISO 7708 basiert, zur Verfügung steht.

Erste Abschätzungen, ob Emissionsbegrenzungen an TA Luft-Anlagen eingehalten werden können, erfolgten auf der Basis von PMx–Messungen.

Das LAU beteiligt sich an einem Ländermessprogramm zur Ermittlung von kristallinen Quarzfeinstaubemissionen an ausgewählten Anlagen in Sachsen-Anhalt.

letzte Aktualisierung: 03.07.2019