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Schutz vor Lärm

Der Begriff Lärm bezeichnet Geräusche, die insofern Lärm sind, als Betroffene diese als störend oder lästig bewerten oder gar einen körperlichen Schaden davon tragen. Die Aktivitäten zur Bekämpfung des Lärms zielen vorrangig darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne von § 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu vermeiden, dem Entstehen neuer Belastungen durch Vorsorgemaßnahmen entgegenzuwirken, Möglichkeiten der Lärmsanierung aufzuzeigen und den Schutz der Ruhe zu verbessern.

Ansprechpartner

Immissionsschutz, Luftqualität, Physikalische Einwirkungen

Dr. Robin Sircar
Tel.: +49 345 5704 511
E-Mail an Herrn Dr. Sircar

Arnold Fuss
Tel.: +49 345 5704-540/542
E-Mail an Herrn Fuss