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Anteil Naturschutzflächen an der Landesfläche (UMK-Indikator B3)

Bedeutung

Um die biologische Vielfalt nachhaltig zu sichern, sind ausreichend große Flächen erforderlich, auf denen sich die Natur ohne belastende Eingriffe des Menschen entfalten kann - streng geschützte Gebiete mit „Vorrang für die Natur". Der Indikator gibt Auskunft über solche Vorrangflächen für den Naturschutz. Ihr Flächenanteil sagt etwas über die Aktivitäten des Landes Sachsen-Anhalt zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Existenzmöglichkeiten für empfindliche wildlebende Arten und Biotope aus. Da der Indikator keine Aussagen zur Qualität der Gebiete beinhaltet, hat er insofern nur eine begrenzte Aussagekraft. Es handelt sich um einen Maßnahmenindikator, keinen Zustandsindikator. Mittelfristig wäre eine Ergänzung durch einen Zustandsindikator zur Qualität der Schutzgebiete wünschenswert.

Anteil der bundeseinheitlich streng geschützten Gebiete des Naturschutzes an der Landesfläche in Prozent

Letzte Aktualisierung der Grafik: 23.09.2021

Definition und Berechnungsverfahren

Der Indikator beinhaltet den Flächenanteil der bundeseinheitlich naturschutzrechtlich streng geschützten Gebiete, die vorrangig dem Schutzgut „Arten- und Biotopschutz" dienen. Einbezogen werden:
- Naturschutzgebiete gemäß § 23 BNatSchG
- Nationalparke gemäß § 24 BNatSchG (nur Kern- und Pflegezonen, die wie NSG geschützt sind)
- Biosphärenreservate gemäß § 25 BNatSchG (nur Kern- und Pflegezonen, die wie NSG geschützt sind).
Überlagerungen verschiedener Schutzkategorien werden berücksichtigt. Die Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (so genannte „FFH-Gebiete")  werden, soweit sie nicht ohnehin bereits Naturschutzgebiet, Nationalpark oder Biosphärenreservat sind, nicht zusätzlich berücksichtigt. Der Status als „FFH-Gebiet" allein begründet noch keinen hinreichenden Schutz.
 

Letzte Aktualisierung der Textpassagen: 11.04.2018