Endenergieverbrauch privater Haushalte (UMK-Indikator A3.2)
Bedeutung
Der Endenergieverbrauch der privaten Haushalte hat einen wesentlichen und wachsenden Anteil am gesamten Endenergieverbrauch. Seine Größenordnung ist vergleichbar mit dem des Industriesektors. Die privaten Haushalte haben damit erheblichen Anteil an den energiebedingten CO2-Emissionen und bergen auch ein erhebliches CO2-Senkungspotenzial durch Maßnahmen zur Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energieträger.
Zum Stand und zur Entwicklung der Werte für Sachsen-Anhalt ist festzustellen, dass diese von den Wohn- und Siedlungsstrukturen sowie von Konsum- und Lebensstilen beeinflusst werden.
Endenergieverbrauch privater Haushalte pro Jahr und Einwohner in Gigajoule
Letzte Aktualisierung der Grafik: 23.09.2021
Definition und Berechnungsverfahren
Der Endenergieverbrauch privater Haushalte und Kleinverbraucher ist Bestandteil der Energiebilanz, die im Länderarbeitskreis Energiebilanzen methodisch abgestimmt wird. Die Herausrechnung des Endenergieverbrauchs der privaten Haushalte erfolgt anschließend durch den AK UGRdL mit Hilfe eines von ihm entwickelten Rechenverfahrens.
Angaben über den Energieverbrauch privater Haushalte und Kleinverbraucher stehen nur aufgrund „abgeleiteter" statistischer Ermittlungen zur Verfügung. In der Energiebilanz werden daher die Lieferungen an diese Verbrauchergruppe dem Endenergieverbrauch gleichgesetzt. Der Endenergieverbrauch gibt Auskunft über die Verwendung von Energieträgern, die unmittelbar der Erzeugung von Nutzenergie dienen. Der Endenergieverbrauch der Verbrauchergruppe private Haushalte und Kleinverbraucher beinhaltet den Energieverbrauch der Energieträger Kohle, Mineralöle, Gase, erneuerbare Energien, Strom und Fernwärme.
Die Verbrauchergruppe private Haushalte und Kleinverbraucher beinhaltet neben den Haushalten die Bereiche Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) und übrige Verbraucher. Hierunter fallen Gewerbebetriebe mit im Allgemeinen weniger als 20 Beschäftigten (soweit nicht im Verarbeitenden Gewerbe erfasst), Geschäftsgebäude und Räume gewerblicher Art, Landwirtschaft, Handelsunternehmen, private und öffentliche Dienstleistungen und Einrichtungen, also bspw. auch Banken, Versicherungen, Krankenhäuser, Behörden.
Der Endenergieverbrauch für die privaten Haushalte ist Teilmenge des Endenergieverbrauchs privater Haushalte und Kleinverbraucher und ist für die Länder in der Regel ab 1995 darstellbar.
Letzte Aktualisierung: 26.01.2015