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Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch (UMK-Indikator A4.3)

Bedeutung

Ziel von Nachhaltigkeitsstrategien ist die Steigerung der Energiegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern. Die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energieträger durch zunehmende Substituierung fossiler und nuklearer Energiequellen soll einen Beitrag zur Umwelt- und Ressourcenschonung sowie zur Bekämpfung des Treibhauseffektes leisten.

Entwicklung des Anteils erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in Prozent

Letzte Aktualisierung der Grafik: 29.03.2021

Definition und Berechnungsverfahren

Erneuerbare Energieträger sind Energiequellen, die nach menschlichen Zeitbegriffen unerschöpflich sind. Dazu zählen Klär- und Deponiegas, Wasserkraft, Windkraft, Solarenergie, Biomasse, Geothermie und Umgebungswärme.
Gemäß Artikel 2 der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 wird der Begriff Stromverbrauch wie folgt definiert: „die inländische Stromerzeugung, einschließlich Eigenerzeugung, zuzüglich Einfuhren, abzüglich Ausfuhren". Der Bruttostromverbrauch der Länder kann durch Addition von Primärenergieverbrauch und Umwandlungsausstoß der Stromspalte der Energiebilanz ermittelt werden. Stromverbrauch setzt sich zusammen aus der Nettostromerzeugung, dem Austauschsaldo über die Landesgrenzen, dem Eigenverbrauch der Kraftwerke und den Netzverlusten. Der Stromverbrauch eines Landes berücksichtigt die Im- und Exporte.
Der Indikator gibt den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen am Bruttostromverbrauch wieder.

Letzte Aktualisierung der Textpassagen: 26.01.2015