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Kraftstoffbedingte Kohlendioxidemissionen des Verkehrs (UMK-Indikator A2.2)

Bedeutung

Der Verkehrssektor gilt in Deutschland und in den Ländern neben den Haushalten als größter Energieverbraucher. Sein relativer Anteil an den CO2-Emissionen im Vergleich der Wirtschaftssektoren steigt an. Zunahmen der Verkehrsmengen können bislang häufig nur teilweise durch technische Einsparmöglichkeiten ausgeglichen werden. Besonders relevante Teilsektoren im Verkehr sind der Straßen- und vor allem der Luftverkehr, deren Entwicklungen im Einzelnen genauer betrachtet werden können. Die verwendeten Daten (Quellenbilanz) reagieren leichter auf Fortschritte zur postfossilen Mobilität, da nur kraftstoffbedingte Emissionen erfasst werden.

Kraftstoffbedingte Kohlendioxidemissionen des Verkehrs in Tonnen pro Einwohner und Jahr

Letzte Aktualisierung der Grafik: 29.03.2021

Definition und Berechnungsverfahren

Angegeben werden die infolge der Verbrennung von fossilen Kraftstoffen des Verkehrssektors emittierten Kohlendioxidemissionen des Landes in einer einwohnerbezogenen Darstellung. Die Indikatorenwerte werden nach einer im Länderarbeitskreis Energiebilanzen abgestimmten verbindlichen Methodik (Quellenbilanz) zumeist jährlich ermittelt. Bei der Quellenbilanz handelt es sich um eine auf den Primärenergieverbrauch bezogene Darstellung der Emissionen. Den Berechnungen liegen die Energiebilanzen als umfassende und vollständige Darstellung des Energieverbrauchs zugrunde. Daneben werden spezifische CO2-Emissionsfaktoren verwendet, die vom Umweltbundesamt für die einzelnen Energieträger einheitlich festgelegt wurden. Einbezogen werden ausschließlich die Emissionen der fossilen Energieträger Kohle, Gas, Mineralöl und ihrer kohlenstoffhaltigen Produkte. Eine Temperaturbereinigung erfolgt nicht.
Der für die Berechnung zugrunde liegende Energieverbrauch des Verkehrs erfasst die Sektoren Straßenverkehr, Schienenverkehr, Luftverkehr sowie Küsten- und Binnenschifffahrt. Die Angaben beruhen im Allgemeinen auf Statistiken über die Lieferungen von Kraftstoffen und Energieträgern an diese Verbrauchergruppen. Unberücksichtigt bleiben die strombedingten Kohlendioxidemissionen. Für Deutschland wird entsprechend dem internationalen Regelwerk nur der Verbrauch für nationale Flüge einbezogen, der internationale Luftverkehr entfällt.

Letzte Aktualisierung der Textpassagen: 26.01.2015