Lärmbelastung (UMK-Indikator C2)
Bedeutung
Bei Dauerbelastungen oberhalb von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) während der Nacht besteht nach neuen medizinischen Erkenntnissen ein signifikant höheres gesundheitliches Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, von Bluthochdruck und weiteren Erkrankungen unabhängig davon, ob die Geräusche von den Betroffenen bewusst als störend wahrgenommen werden oder nicht. Durch die Erfassung der Betroffenheiten für die Ballungsräume sowie in der Umgebung von Hauptverkehrswegen und Großflughäfen wird als Indikator eine Größe benutzt, die entsprechend den Anforderungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie exakt ermittelt und fortlaufend beobachtet werden muss. Ein großer Anteil der Gesamtbevölkerung, der hohen Geräuschbelastungen ausgesetzt ist, wohnt in diesen Gebieten. Länderübergreifende einheitliche und regelmäßige Erfassungen sind auf dieser Grundlage ohne zusätzlichen Aufwand sichergestellt.
Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie Betroffene
Anteil Betroffener von Lden > 65 dB in Prozent
2014 | 2018 | |
---|---|---|
Sachsen-Anhalt | 3,5 | 2,2 |
Deutschland | 4,4 | 3,8 |
Anteil Betroffener von Lnight > 55 dB in Prozent
2014 | 2018 | |
---|---|---|
Sachsen-Anhalt | 4,7 | 3,3 |
Deutschland | 6,3 | 5,3 |
Anzahl Betroffener von Lden > 65 dB:
2014 | 2018 | |
---|---|---|
Sachsen-Anhalt | 78400 | 48100 |
Deutschland | 3596900 | 3127500 |
Anzahl Betroffener von Lnight > 55 dB
2014 | 2018 | |
---|---|---|
Sachsen-Anhalt | 105800 | 74600 |
Deutschland | 5164100 | 4400700 |
Datenquelle: www.liki.nrw.de
Letzte Aktualisierung der Werte: 30.03.2021
Definition und Berechnungsverfahren
Durch den Indikator wird der prozentuale Anteil der Bevölkerung in tendenziell geräuschbelasteten Gebieten erfasst, der dauerhaft einem definierten Geräuschpegel ausgesetzt ist. Es sollen für die Bestimmung der Betroffenheiten die Überschreitungen der Lärmindizes der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juli 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) herangezogen werden. Das wird durch zwei Teilindikatoren umgesetzt.
Es wird der Anteil von kartierungspflichtigem Umgebungslärm Betroffener jeweils von Lden > 65 dB und von Lnight > 55 dB an der Gesamtbevölkerung des Bundeslandes dargestellt.
Die Betroffenheiten sind für alle Ballungsräume und die Umgebungen der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen zu bestimmen, für die strategische Lärmkarten im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie aufzustellen sind. Aufgrund der Methodik sind Mehrfachzählungen von Betroffenen, z. B. durch Großflughafen und Hauptverkehrsstraße betroffen, möglich. In Übereinstimmung mit den Untersuchungszeiträumen der EU-Umgebungs-lärmrichtlinie und auf Grund der Tatsache, dass signifikante Auswirkungen auf den Geräuschpegel erst bei erheblichen Veränderungen der Technologien bzw. der Verkehrsmengen auftreten, ist die Fortschreibung des Indikators aller 5 Jahre vorzunehmen. Zu beachten ist, dass in die Untersuchung nicht das ganze Bundesland, sondern nur lärmbelastete Gebiete einfließen, die die Kriterien nach § 47c BImSchG erfüllen.
Die aktuell dargestellten Daten haben den Stand 30.12.2018 (Berechnung) gehen jedoch auf die Lärmkartierung zum 30. Juni 2017 zurück. Die der Kartierung zu Grunde liegenden Eingangsdaten sollen die Situation des vorangegangenen Jahres widerspiegeln und stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 2016. Daher wird der Anteil der der betroffenen Bevölkerung mit Stand 31.12.2016 errechnet Die Betroffenenzahlen wurden durch das Umweltbundesamt auf Basis der Berichterstattung aus den Bundesländern sowie des Eisenbahn-Bundesamtes zusammengestellt. Die einbezogenen Daten beinhalten die Erfassungen zu Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und in den Ballungsräumen (ohne Straßenbahnverkehr, da diese Betroffenen i.d.R. bereits in den Daten zum Straßenverkehr enthalten sind.
Weiterführende Informationen
Seite des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie zur Lärmminderung
Letzte Aktualisierung der Textpassagen: 19.08.2020