Landschaftszerschneidung (UMK-Indikator B1)
Bedeutung
Der Indikator stellt den Anteil der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume über 100 km2 in Prozent der Landesfläche dar. Dies sind die letzten großen Räume, die von keinem der genannten Elemente zerschnitten werden.
Die Ausweisung neuer Bauflächen für Gewerbe und Wohnen, der Neu- und Ausbau von Straßen und anderer Infrastruktur sowie der stetig wachsende Verkehr führen zu Verlust, Verkleinerung und zunehmender Zerschneidung der Lebensräume. Die anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen der Infrastruktur tragen zunehmend zur Gefährdung von Tierarten und ihren Lebensräumen bei. Für Tierarten mit hohem Raumbedarf und großem Aktionsradius sind große unzerschnittene Lebensräume unabdingbar. Vor allem große Säugetiere mit hohem Raumbedarf können sich nur noch eingeschränkt in der Landschaft, d.h. ohne Überquerung des Straßennetzes, bewegen. Die Mortalität dieser Arten auf Straßen mit hoher Belegung nimmt stark zu, wenn nicht gar eine Überquerung des Straßennetzes völlig unterbrochen wird. Die Begegnungsmöglichkeit von Tieren derselben Art ist eine wesentliche Bedingung für den Austausch der Gene und das Überleben der Population. Auch für das Naturerleben der Menschen und die Erholungsqualität ist es wichtig, Räume zu erhalten, die großflächig unzerschnitten und nicht verlärmt sind. Räume mit geringer Zersiedelung, Zerschneidung und Verlärmung stellen eine endliche Ressource dar. Diese können bei Verlust, wenn überhaupt, nur mit hohem Aufwand wiederhergestellt werden.
Ein niedriger Zerschneidungsgrad der Landschaft und große unzerschnittene Räume sind deshalb wesentliche Prüfsteine für eine nachhaltige Entwicklung.
Anteil der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume über 100 km2 an der Landesfläche in Prozent
2005 | 2010 | 2015 | |
---|---|---|---|
Sachsen-Anhalt | 33,48 | 35,33 | 36,31 |
Deutschland | 22,73 | 23,16 | 23,46 |
Datenquelle: www.liki.nrw.de
Letzte Aktualisierung der Werte: 22.10.2019
Definition und Berechnungsverfahren
Der Indikator misst das Ausmaß der Zerschneidung der Landschaft durch technische Elemente, von denen Störungen für wild lebende Tiere sowie für Naturerleben und Erholungseignung ausgehen. Als technische Elemente, die die Landschaft zerschneiden, werden für diesen Indikator auf Landes- und Bundesebene berücksichtigt:
- alle Straßen ab einer Verkehrsstärke von 1000 Kfz/24 h
- zweigleisige Bahnstrecken und eingleisige elektrifizierte, nicht stillgelegt
- Ortslagen
- Flughäfen
- Kanäle mit dem Status einer Bundeswasserstraße der Kategorie IV oder größer.
Sämtliche Werte werden auf Grundlage des Digitalen Landschaftsmodells im Maßstab 1:250.000 (DLM 250) sowie der bundesweiten Verkehrsstärkedaten der Bundesanstalt für Straßenwesen und der ergänzenden Daten der Länder und Landkreise errechnet (Bei Länderberechnungen auf Basis des DLM 25 kommt es, dem unterschiedlichen Maßstab geschuldet, zu abweichenden Berechnungsergebnissen für die betreffenden Länder.).
Der Anteil der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume über 100 km² in Prozent der Landesfläche sind die letzten großen Räume, die von keinem der genannten Elemente zerschnitten werden.
Auf Landesebene können zusätzlich weitere Größenklassen dargestellt werden und zusätzliche Zerschneidungsgeometrien berechnet werden. Große unzerschnittene verkehrsarme Räume sind als besonders schutzwürdige Flächen anschaulich und leicht vermittelbar.
Einzelheiten der Berechnung werden in einer Technischen Anleitung zur Berechnung des UMK-Indikators 10 Landschaftszerschneidung (effektive Maschenweite) dokumentiert, die mit dem BfN abgestimmt wurde. Diese Technische Anleitung kann von interessierten Ländervertretern beim Indikatorverantwortlichen abgerufen werden.
Letzte Aktualisierung der Textpassagen: 26.01.2015