Luftqualität (UMK-Indikator C1)
1) Feinstaub PM10-Immissionskonzentration im städtischen Hintergrund
2) Stickstoffdioxid-Immissionskonzentration im städtischen Hintergrund
3) Ozonkonzentration- Anzahl der 1-Stunden-Messwerte (Stundenmittelwerte)
größer als 180 µg/m3 pro Jahr im städtischen Hintergrund
Bedeutung
Der Indikator beschreibt die langfristige mittlere Luftbelastung in städtischen Gebieten unabhängig von einzelnen lokalen Spitzenwerten und kann zur Charakterisierung der großräumigen und längerfristigen Ozon-, Stickoxid- und Feinstaubbelastung herangezogen werden, um Trendaussagen zu ermöglichen.
Zur Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte und zur Beurteilung der Luftqualität an Belastungsschwer-punkten ist der Indikator aber nicht aussagekräftig, weil die höchsten NO2- und PM10-Konzentrationen nicht im städtischen Hintergrund, sondern vor allem an Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen und geschlossener Randbebauung auftreten, z. T. auch mit Überschreitung der Grenzwerte. Es ist deshalb erforderlich, insbesondere dort die Belastung weiter zu reduzieren.
Fortsetzung des Textes mit diesem internen Link.
1) Entwicklung des Jahresmittelwertes der PM10-Immissionskonzentration im städtischen Hintergrund in µg/m3
2) Entwicklung des Jahresmittelwertes der Stickstoffdioxid-Immissionskonzentration im städtischen Hintergrund in µg/m3
3) Ozonkonzentrationen - Anzahl der 1-Stunden-Messwerte (Stundenmittelwerte) größer als 180 µg/m3 pro Jahr im städtischen Hintergrund
Letzte Aktualisierung der Grafiken: 30.03.2021
Definition und Berechnungsverfahren
Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der Daten aus den Messstationen des städtischen Hintergrundes (Definition gemäß EU-Ratsentscheidung über den Informationsaustausch (97/101/EG)). Die Teilindikatoren PM10 und NO2 sind definiert als arithmetische Mittelwerte der jeweiligen Jahresmittelwerte. Sie kennzeichnen damit die mittlere langfristige Hintergrundbelastung dieser beiden Luftschadstoffe. Der Teilindikator Ozon ist definiert als der arithmetische Mittelwert der Anzahl der Stunden pro Jahr mit O3-Stundenmittelwerten größer als 180 µg/m3. Er kennzeichnet damit die mittlere Stundenzahl mit O3-Konzentrationen größer als 180 µg/m3.
Das UBA stellt die Daten für diesen Indikator für alle Bundesländer zentral bereit.
1) PM10-Immissionenskonzentration
Feinstaub (PM10) bezeichnet die Masse aller im Gesamtstaub enthaltenen Partikel, deren aerodynamischer Durchmesser kleiner als 10 µm ist. Die Messung der PM10-Konzentration erfolgt gemäß der 39. BImSchV (Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/50/EG in deutsches Recht) nach dem diskontinuierlichen Referenzmessverfahren (gravimetrische Massenbestimmung der auf einem Filter abgeschiedenen PM10-Fraktion) oder nach einem gleichwertigen Messverfahren.
2) NO2-Immissionskonzentration
Die Messung der Stickstoffdioxid (NO2)- Konzentration erfolgt gemäß der 39. BImSchV (Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/50/EG in deutsches Recht) kontinuierlich nach dem dort festgelegten Referenzmessverfahren (Chemilumineszenzverfahren) an den Messstationen des Luftqualitätsmessnetzes des jeweiligen Landes oder nach einem gleichwertigen Messverfahren.
3) Ozonkonzentrationen
Die Messung der Ozon (O3)- Konzentration erfolgt gemäß der 39. BImSchV (Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/50/EG in deutsches Recht) kontinuierlich nach dem dort festgelegten Referenzmessverfahren (UV-Photometrie) an den Messstationen des Luftqualitätsmessnetzes des jeweiligen Landes oder nach einem gleichwertigen Messverfahren
Weiterführende Informationen
Seite zur Luftreinhaltung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie sowie Immissionsschutzberichte Sachsen-Anhalt
Letzte Aktualisierung der Weiterführenden Informationen: 11.12.2018