Emissionserkärung
Mit der Einführung des PRTR wurde auch die Emissionserklärungs-Verordnung – 11. BImSchV geändert.
Die Emissionserklärung ist aller vier Jahre abzugeben. Erstes Berichtsjahr war das Kalenderjahr 2008, für das im Jahr 2009 die Emissionserklärung abzugeben war.
Termine
Ab dem Berichtsjahr 2008 alle 4 Jahre im Folgejahr
- 30.04 - Beantragung einer Fristverlängerung für die Abgabe der Emissionserklärung durch den Betreiber
- 31.05 - Abgabe der Emissionserklärung durch den Betreiber
- 30.06 - Letzter Termin für die Abgabe der Emissionserklärung bei Fristverlängerung
Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärungen erfolgt bundeseinheitlich über das Internet mit der Webanwendung Betriebliche Umweltdatenberichterstattung (BUBE).
letzte Aktualisierung 03.07.2019