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Berichtspflichten

Betriebliche Umweltdatenberichterstattung - BUBE-Online

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Wichtiger Hinweis für berichtspflichtige Anlagenbetreiber

Die Webanwendung zur Betrieblichen UmweltdatenBerichtErstattung „BUBE-Online“ steht ab sofort unter der Website https://bube-portal.de zur Verfügung.

Sämtliche Benutzerkennungen wurden vergeben und in das neue System importiert. Den berichtspflichtigen Betreibern werden die Kennungen sowie die Einmalpassworte nun von Ihren zuständigen Genehmigungsbehörden übermittelt. Die ersten Schreiben befinden sich derzeit auf dem Weg. Der Prozess kann noch einige Tage in Anspruch nehmen.

Hier wird beschrieben, wie Sie sich nach Erhalt der Kennung und des Einmalpasswortes unter Einrichtung der 2-Faktor-Authentifizierung in BUBE-Online anmelden.

Aus der „alten“ BUBE-Online-Anwendung wurden verschiedene Daten in die neue Anwendung migriert. So stehen für die Berichtsjahre 2017 bis 2022 zunächst die Stammdaten sowie die PRTR-Fachdaten und die Fachdaten zu den Großfeuerungsanlagen (GFA) (13./17. BImSchV) zur Verfügung.

Die Betreiber werden aufgefordert ihre PRTR- und GFA-Berichte für das Berichtsjahr 2023 so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis zum 31.05.2024 abzugeben. Die gesonderte Beantragung einer Fristverlängerung ist in diesem Zusammenhang nicht erforderlich.

Als Hilfestellung für die Bedienung von BUBE-Online wurden Schulungsvideos erstellt. Die Hilfen für die Anmeldung sind auf der BUBE-Startseite unter „Schulungsvideos“ zu finden. Die weiteren Schulungsvideos sind nach der Anmeldung in BUBE unter Hilfen (Fragezeichensymbol im oberen rechten dunkelblauen Bereich – mouseover: „Kontakte, Anleitungen, Dokumente etc.“) hinterlegt. In den Hilfen ist außerdem ein Link zum „Experten-Wiki“ hinterlegt, unter dem fachliche Hintergrundinfos und FAQs behandelt werden.

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Die Berichterstattung zum PRTR, zu den Großfeuerungsanlagen (13. BImSchV) sowie die Emissionserklärungen nach 11. BImSchV erfolgen online mit der Software BUBE-Betriebliche Umweltdatenberichterstattung (https://bube-portal.de). Bei Fragen zur Meldung zum PRTR, zur 13. BImSchV oder 11. BImSchV lesen Sie bitte die Bedienungsanleitungen und Fachhilfen. 

Weitere Hilfetexte finden Sie auf der PRTR-Seite http://www.thru.de/. Außerdem werden PDF-Dokumente zum Download angeboten, unter anderem erste Schritte sowie Fachhilfen in Kurz- und Langversion.

Mit Ihren Fragen wenden Sie sich bitte an die für Ihren Betrieb zuständige Behörde. Das ist für Fragen zum PRTR und zu den Großfeuerungsanlagen nach 13. BImSchV entweder

  • das Landes-Verwaltungsamt (LVwA) oder
  • das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB).

Für Fragen zur Emissionserklärung nach 11. BImSchV entweder

  • das Landes-Verwaltungsamt (LVwA) oder
  • das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) oder
  • die Landkreise und kreisfreien Städte.

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Emissionserklärungen

Für eine Reihe von immissionsschutzrechtlichen genehmigungsbedürftigen Anlagen sind durch die Betreiber Emissionserklärungen nach der Emissionserklärungs-Verordnung – 11. BImSchV abzugeben.

Die Erklärungspflicht erfolgt aller vier Jahre. Erstes Berichtsjahr war das Kalenderjahr 2008, für das im Jahr 2009 die Emissionserklärung abzugeben war.

Termine
Ab dem Berichtsjahr 2008 alle 4 Jahre im Folgejahr

  • 30.04. - Beantragung einer Fristverlängerung für die Abgabe der Emissionserklärung durch den Betreiber
  • 31.05. - Abgabe der Emissionserklärung durch den Betreiber
  • 30.06. - Letzter Termin für die Abgabe der Emissionserklärung bei Fristverlängerung

Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärungen erfolgt bundeseinheitlich über das Internet mit der Webanwendung Betriebliche Umweltdatenberichterstattung (BUBE).

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PRTR - Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister

PRTR steht für Pollutant Release and Transfer Register.
Ein solches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister informiert online z.B. über Schadstoffe, die von großen Industriebetrieben in Ihrer Region freigesetzt werden.

Auf Grundlage der Europäischen PRTR-Verordnung (E-PRTR-VO VO 166/2006 EU) berichten Industriebetriebe der 27 europäischen Mitgliedstaaten über

  • die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden
  • die Verbringung von Abfallmengen und
  • die Verbringung von Schadstoffen im Abwasser, das in externe Kläranlagen eingeleitet wird.

Das europäische Register enthält außerdem Informationen zu Emissionen aus diffusen Quellen bspw. aus Verkehr und Landwirtschaft.

Umfassende Informationen und Arbeitshilfen zum PRTR werden unter http://www.thru.de/ angeboten.

Die Erfassung und Abgabe der PRTR-Berichte erfolgt online über das Internet mit der Webanwendung Betriebliche Umweltdatenberichterstattung (BUBE).

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Großfeuerungsanlagen (GFA) - Bericht

Betreiber großer industrieller Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW und mehr den sogenannten GroßFeuerungsAnlagen (GFA) haben gemäß 13. BImSchV jährlich eine Aufstellung der Emissionen an Schwefeloxide (SOx), Stickstoffoxide (NOx) und Staub sowie den Gesamtenergiemengen je Brennstoffart den zuständigen Behörden vorzulegen. Für Betreiber einer abfallmitverbrennenden Großfeuerungsanlage gelten gemäß 17. BImSchV analoge Berichtspflichten.

Die Erfassung und Abgabe der GFA-Meldungen erfolgt online über das Internet mit der Webanwendung Betriebliche Umweltdatenberichterstattung (BUBE).

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letzte Aktualisierung: 25.01.2024

Ansprechpartner

Immissionsschutz, Luftqualität, Physikalische Einwirkungen

Dr. Robin Sircar
Tel.: +49 345 5704 511
E-Mail an Herrn Dr. Sircar

Matthias Krause
Tel.: +49 345 5704 573
E-Mail an Herrn Krause

Maria Pleyer
Tel.: +49 345 5704 513
E-Mail an Frau Pleyer